zÄHLER/NENNER

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Antragsteller
    Neuer Benutzer
    • 24.06.2023
    • 1

    #1

    zÄHLER/NENNER

    Grundstück ist 1465 Quadratmeter groß . Wir beide sin Besitzer des Grundstückes. Welcher Wert kommt in der Zeile Zähler / Nenner rein
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Um welche Art von Grundstück geht und um welche Zeilen in welchem Formular ? Und wer sind wir beide ? Ehegatten, Erben oder wer sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1355

      #3
      Bei Eheleute, die als Eigentuemer je zur Haelfte im Grundbuch stehen, sind die Anteile am Grundstueck jeweils mit Zaehler 1 und Nenner 2 anzugeben, also jeder 1/2.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      Lädt...