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    Fehlermeldung nach Prüfung

    Hallo!
    Elster online (PC).
    Habe nach der Prüfung eine Fehlermeldung bekommen, die ich nicht verstehe.
    "Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
    Als mögliche Fehlerquellen wird folgendes angegeben:
    3 Beiträge zur inländischen Krankenversicherung
    4 Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

    Ok, mir passiert schon mal, dass ich unsinn da reinschreibe , aber wenn ich auf die Links der möglichen Fehlerquellen gehe und nachsehe, sind sie leer (keine Einträge von mir) (und in meiner Lohnsteuerbescheinigung sind 24b ebenfalls mit 0.00 leer).
    Ich weiß daher nicht, was ich hier falsch gemacht habe.
    Kann es irgendwie mit meiner Zahnerzusatzversicherung zusammen hängen?
    Wo muß ich nachsehen, damit ich das korrigieren kann?
    Braucht Ihr weitere Informationen?
    Danke schon mal.

    #2
    Wenn Du eine Null einträgst dann ist das Eingabefeld nicht leer!

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      #3
      und in meiner Lohnsteuerbescheinigung sind 24b ebenfalls mit 0.00 leer
      Was natürlich ein Widerspruch ist. Dass Lohnsteuerbescheinigungen mit unsinnigen Nullen aufgefüllt werden, sieht man leider häufiger.

      Der einzige Nulleintrag, der verpflichtend ist, ist der beim einbehaltenen Solidaritätszuschlag.. Nullwerte ab Nummer 7 sollte man nicht übernehmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für die Antworten. Leider helfen sie mir gar nicht weiter. Es gibt keinen Nulleintrag! (Außer in der Lohnsteuerbescheinigung auf Papier). Daher weiß ich immer noch nicht, wo der Fehler sein soll, da er wohl nicht bei den "möglichen Fehlerquellen" liegt. Ich werde jetzt die Steuer abschicken und mal sehen, was wo gemosert wird. Anders weiß ich mir nicht mehr zu helfen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von UserMartin Beitrag anzeigen
          Es gibt keinen Nulleintrag! (Außer in der Lohnsteuerbescheinigung auf Papier).
          Den du ja hoffentlich nicht übernommen hast...

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