Anlage N-AUS - Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland

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  • v31zwqnf
    Neuer Benutzer
    • 14.05.2022
    • 5

    #1

    Anlage N-AUS - Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland

    Hallo,

    Wir versuchen, unsere Steuererklärung für 2022 zu erstellen.
    Ich arbeite und lebe Vollzeit in Deutschland. Mir wurde jedoch eine dreimonatige Beratung in Irland angeboten, wo ich eine Vergütung für die Arbeit erhielt. Da die Arbeit abgelegen war, habe ich Deutschland nie verlassen.

    Die irische Regierung hat das Geld bereits besteuert. Jetzt versuchen wir jedoch, das Geld bei den deutschen Behörden anzumelden. Wir haben hierfür die Form Anlage N-Aus hinzugefügt. Wir bleiben bei der Frage „Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland“ hängen. Fragt man mich hier nach den Tagen, an denen ich in Irland gearbeitet habe, oder nach den Tagen, an denen ich in Deutschland gearbeitet habe?

    Vielen Dank für Ihre Zeit
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3029

    #2
    Nach beidem :-)
    In Zeile 46 sind die gesamten Arbeitstage anzugeben.
    In Zeile 47 kommen die Arbeitstage welche körperlich im Ausland abgeleistet wurden.

    Wenn du deine Tätigkeit komplett körperlich in Deutschland abgeleistet hast (Home-Office), dann dürfte der Arbeitslohn auch nur in Deutschland zu versteuern sein. das ist aber eine rechtliche Frage, welche hier nicht behandelt wird.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7880

      #3
      Wenn kein Ausnahmefall der Art. 15, 17, 18 oder 19 des DBA vorliegt, ist nach Art. 14 ganz klar das Besteuerungsrecht komplett bei Deutschland. Einfach mal nach "DBA-IRL" suchmaschinieren.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      • v31zwqnf
        Neuer Benutzer
        • 14.05.2022
        • 5

        #4
        Hallo ,

        Danke für ihre schnelle Antwort
        Ich gebe also meine kombinierten Stunden für meinen Job in Deutschland und den Vertragsjob ein? Nehmen wir also an, dass Deutschland 110 Stunden und Irland 40 Stunden betrug, dann beträgt die Zahl in Zeile 46 150 Stunden oder sind es 40 Stunden

        Vielen Dank

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        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3029

          #5
          Es wird nach Arbeitstagen gefragt, nicht nach Stunden.
          Du wirst wohl auch kaum stundenweise in Irland gewesen sein.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          • v31zwqnf
            Neuer Benutzer
            • 14.05.2022
            • 5

            #6
            Hallo,

            Tut mir leid, Tippfehler. Ich meinte Tage. Dies ist nur ein illustratives Beispiel, um das Konzept zu verstehen. Ich habe Deutschland nie verlassen, als ich an dem irischen Vertrag gearbeitet habe

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            • Beamtenschweiß
              Erfahrener Benutzer
              • 10.04.2014
              • 3029

              #7
              Dann beträgt die Anzahl der AT in Zeile 47 NULL.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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              Kommentar

              • v31zwqnf
                Neuer Benutzer
                • 14.05.2022
                • 5

                #8
                Vielen Dank für die Antwort, aber wir waren neugierig, welche Nummer wir für 46 verwenden sollten: „Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland“. Ist das eine Kombination (A+B) aus meinem Hauptjob in Deutschland (A) und dem irischen Vertrag (B) oder handelt es sich nur um die irische Vertragszeit in Tagen?

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                • Beamtenschweiß
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.04.2014
                  • 3029

                  #9
                  Ist doch für dich völlig egal. Du hast deine Tätigkeit für einen irischen Arbeitgeber/Auftraggeber ausschließlich in D verrichtet und somit hat auch nur D das Besteuerungsrecht.
                  Zuvor wäre eher mal zu klären, ob es sich bei deiner vertragstätigkeit überhaupt um nichtselbständige Arbeit (Anlage N) oder selbständige Tätigkeit handelt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                  Kommentar

                  • v31zwqnf
                    Neuer Benutzer
                    • 14.05.2022
                    • 5

                    #10
                    Vielen Dank. Das macht die Sache für mich viel klarer

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