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Grundsteuererklärung: Was muss ich machen, damit ich was eingeben darf?

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    Grundsteuererklärung: Was muss ich machen, damit ich was eingeben darf?

    Grundsteuererklärung: Was muss ich machen, damit ich bei „1 - Angaben zum Grund und Boden” was eingeben darf?
    (das Thema durfte ich nicht korrekt eintragen, da zu lang; deshalb habe ich es hier nochmals wiederholt)

    Am 21.9.2022 habe ich zwei Grundsteuererklärungen abgegeben. Anscheinend ging aber nur 1 durch. Für das andere Grundstück (ich habe mir die Erklärung am 21.9.2022 14:55 ausgedruckt) wurde ich angemahnt.

    Ich will also die fehlende Grundsteuererklärung abgeben. Ich fand irgendwie zu dem Formular. ELSTER frug mich, ob es bestehende Daten übernehmen soll. Ich sagte (vielleicht zu naiv?): Ja. Ich dachte es erleichtere die Ausfüllung.

    Jetzt läßt mich aber ELSTER die Fläche nicht korrigieren (es hat die vom anderen, erledigten Grundstück) drin.

    Da ich nicht weiterkam, löschte ich die Daten zu „Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstück(e)” und meinte, jetzt darf ich eingeben.

    Leider nicht. Jetzt sagt ELSTER zu den Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en): „Keine Einträge vorhanden”. Was ja stimmt, denn ich habe sie gelöscht. Nur habe ich keine Chance die Daten einzugeben.

    Darunter im Feld Summe der Fläche des Grund und Bodens steht jetzt zwar nichts mehr, aber die Fläche läßt ELSTER mich auch nicht eintragen.

    Im Formular „1 - Angaben zum Grund und Boden” habe ich natürlich den Bleistift angeklickt. Aber trotzdem darf ich nicht schreiben.

    Was muss ich machen, damit ich was eingeben darf?



    #2
    Halt, auf irgendeine magische Weise (irgendwie gelöscht, zurückgesprungen, angeklickt etc.) gelang es mir in der ELSTER Grundsteuererklärung auch die Fläche einzutragen. Jetzt habe ich abgesandt und hoffe auf Bestätigung, nicht so wie am 21.9.2022, wo bei 2 abgesandten Erklärungen nur 1 ankam.
    Meine Frage ist damit (vorerst) hinfällig.

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      #3
      wenn jetzt noch zwei unterschiedliche Aktenzeichen für zwei Grundstücke verwendet wurden, sollte alles gut sein.

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        wenn jetzt noch zwei unterschiedliche Aktenzeichen für zwei Grundstücke verwendet wurden, sollte alles gut sein.
        Danke für den Tipp. Das werde ich gleich mal nachschauen. Im Sept. 2022 waren es zwei verschiedene Aktenzeichen. Ich kann mich gar nicht erinnern, dass ich das irgendwo eingegeben habe.

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          #5
          Ich kann mich gar nicht erinnern, dass ich das irgendwo eingegeben habe.
          Hast du aber gemacht, denn ohne Aktenzeichen hättest du die Erklärung nicht versenden können. Wenn du jetzt für die zweite Erklärung

          die Daten der ersten übernommen hast, wurde natürlich auch das Aktenzeichen übernommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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