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Atypisch stille Gesellschaft - Wo und Was eintragen?

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    Atypisch stille Gesellschaft - Wo und Was eintragen?

    Hallo Community,
    ich bin seit 2022 atypisch stiller Gesellschafter bei einem Unternehmen (GmbH) für das ich auch als Einzelunternehmer arbeite. Des Weiteren bin ich beim Finanzamt als Kleinunternehmer geführt. geführt. Soviel zu meinen Daten.

    Jetzt zu meinen Fragen: Wo muss ich meine atypische stille Gesellschaft vermerken? Wo muss ich Gewinn bzw. den Verlust eintragen? Muss ich das Unternehmen ebenfalls vermerken und die Höhe der Einlage eingetragen werden?

    #2
    Ich würde meinen Steuerberater fragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die hilfreiche Antwort. Hätte ich einen Steuerberater, würde ich hier wohl nicht Fragen... trotzdem, nochmals vielen Dank für ihre Antwort...

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        #4
        Das mag ja alles sein, aber ich frage auch nicht am Bankschalter, ob ich gegen Kopfschmerzen lieber Paracetamol oder Ibuprofen nehmen soll, nur weil ich gerade keinen Hausarzt finde. Dies ist ein Elster-Forum, das sich mit Elster (= elektronische Steuererklärung) beschäftigt, nicht wie von Dir gewünscht mit Steuerberatung oder Fragen, die sich auch bei Papiersteuererklärungen stellen würden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Ist mir bekannt, möchte hier auch kein St. Beratung, sondern wissen wo ich was eintragen muss in der elektronischen Steuererklärung.

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            #6
            ... sondern wissen wo ich was eintragen muss in der elektronischen Steuererklärung.
            Bitte selbst schlau machen: https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-g#c5257
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Die Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter an einer GmbH ist ein absolutes Nischenthema von dem die meisten User hier im Forum wohl noch nie etwas gehört haben dürften.
              Bei solchen Randthemen kann man also kaum auf hilfreiche Antworten hoffen.

              Nach meinem Wissen gehören Einkünfte aus einer atypisch stillen Gesellschaft jedoch zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und sind folglich in der Anlage G zu erklären.
              Ich würde es dort in Zeile 8 versuchen (Einkünfte als Mitunternehmer).

              Für eine genaue Klassifizierung der Einkunftsart wäre jedoch tatsächlich ein Steuerberater zu konsultiern unter Vorlage der entsprechenden Verträge.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Für eine genaue Klassifizierung der Einkunftsart wäre jedoch tatsächlich ein Steuerberater zu konsultiern unter Vorlage der entsprechenden Verträge.
                Üblich ist es, schon beim Abschluss derartiger Verträge die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Und geklärt zu haben, wer sich erklärungstechnisch um die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung der atypischen stillen Beteiligung kümmert, nachdem er vorher steuerlich geklärt hat, dass es tatsächlich eine atypische ist und keine typische oder ein partiarisches Darlehen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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