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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seitens FA falsch angesetzt?

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    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seitens FA falsch angesetzt?

    Hallo,

    ich habe für meine Schwiegereltern kürzlich die Steuererklärung gemacht. Mittlerweile ist der Bescheid da. Da das zu versteuernde Einkommen deutlich unter der Grundfreibetragsgrenze liegt, ist keine Einkommensteuer fällig. Bereits gezahlte Beträge (Abgeltungssteuer ...) wurden rückerstattet.

    So weit, so gut. Wäre da nicht ein Punkt im Bescheid, der mir rätselhaft ist:

    Für zwei vermietete Wohnungen wurde jeweils eine eigene Anlage V+V ausgefüllt. Die Gesamteinkünfte lagen nach Abzug der üblichen Positionen (Hausgeld, AfA, Instandhaltung usw.) bei 7.991 €. Da die Wohnungen beiden Eheleuten zu je 50 % gehören, hätte eine Zuordnung zu 3.996 € Ehemann und 3.995 € Ehefrau erfolgen müssen.
    Das hat Elster bei der Probe-Berechnung im Rahmen der Steuererklärung auch so gemacht.
    Im Bescheid stehen aber bei der Ehefrau nur 3.372 €. Das hat zwar in diesem Fall für die Steuerberechnung keine Auswirkungen.
    Mich interessiert aber, wie das zu erklären sein könnte.

    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Herzlichen Dank schon mal dafür und viele Grüße

    #2
    Im Bescheid stehen aber bei der Ehefrau nur 3.372 €.
    Möglicherweise ein Verarbeitungsfehler bei einer der Anlagen V, das werden wir hier kaum klären können. Stimmt es denn insgesamt ?

    Man kann auch beim Finanzamt anrufen, die sehen das vielleicht schneller.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK. Danke für den Tipp. Vermute auch einen Fehler, weil mir keine logische Erklärung einfällt.
      Insgesamt ist dadurch das zu versteuernde Einkommen natürlich niedriger, was wie gesagt aber wiederum keine Auswirkungen hat.

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        #4
        Insgesamt ist dadurch das zu versteuernde Einkommen natürlich niedriger, was wie gesagt aber wiederum keine Auswirkungen hat.
        Das heiß, es stimmt insgesamt auch nicht ? Mit dem Altersentlastungsbetrag hat es aber nichts zu tun ? Nicht, dass du in den Zeilen verrutscht bist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Könnte auch was in den Erläuterungen zum Bescheid stehen. Das werden wir hier nicht klären können.

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            #6
            So, die Sache ist geklärt.

            Die von mir in meiner Frage genannten Daten stammen aus dem über Elster abrufbaren Bescheid.
            Heute kam per Post die schriftliche (und auch verbindliche) Version. Dort ist der Differenzbetrag in Höhe von -623 € gesondert aufgeführt mit dem Hinweis "aus Grundstücksgemeinschaften".
            Als ich das las, machte es klingeling.
            Es handelt sich um einen Verlust aus einem offenen Immobilienfonds, den ich gar nicht angegeben hatte. Das Wohnsitzfinanzamt wusste aber wohl vom Feststellungsfinanzamt davon und hat ihn halt berücksichtigt. Steuerlich hatte das, wie bereits erwähnt, aber keine Auswirkung.

            Das zur Info. Man lernt ja nie aus..
            Vielen Dank nochmals für euer Nachdenken

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