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Anlage KAP Berechnung unschluessig

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    Anlage KAP Berechnung unschluessig

    Guten Tag,

    ich hoffe ich bin hier in dieser Rubrik richtig.

    Meine Frage:
    Im Jahr 2022 habe ich Verluste durch den Verkauf von Aktien erlitten.
    Dies möchte ich in meiner Einkommenssteuererklärung 2022 geltend machen.

    Hierzu habe ich in der Anlage KAP (neben meinen Kapitalerträgen aus Zinsen) unter der Rubrik "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen" das Feld 13 (Nichtausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien) ausgefüllt.

    Hierbei ist mir aufgefallen, dass in der Steuervorberechnung (Funktion "Prüfen und Steuer berechnen") keine Änderung eintritt, d.h. egal ob ich das Feld 13 ausfülle oder nicht, das Ergebnis der Steuervorberechnung bleibt das gleiche.

    Muss ich für meine Verluste aus Aktienverkäufen ein weiteres Feld ausfüllen oder gibt es andere Gründe für die Nichtberecnung des Eintrages?

    Zu einem schlüssigen Hinweis würde ich mich sehr freuen :-)

    Gruss Hein_nieH

    #2
    Nein, ist schon Alles o.k. Die Aktienverluste können von Gesetzes wegen nicht mit anderen Erträgen verrechnet werden und werden daher vom Finanzamt gesondert mit Bescheid festgestellt, damit sie mit Aktiengewinnen in anderen Jahren verrechnet werden können. Im Jahr 2022 hat der Verlust somit keinen Einfluss auf die Steuerhöhe.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Picard777,

      danke für die Information.
      Wenn das so ok ist bin ich erst einmal beruhigt.

      Wenn ich das als Laie richtig verstehe bekomme ich für 2022 zwei Bescheide (einmal zur Einkommenssteuererklärung und einmal zum Aktienverlust ???).
      Ich bin leider auf dem Gebiet sehr unerfahren und habe mir bisher alles selber zusammengereimt, um meine Steuererklärung ohne externe Hilfe zu erstellen.

      Mit freundlichem Gruß
      Hein_nieH

      Kommentar


        #4
        Zitat von Hein_nieH Beitrag anzeigen
        Wenn ich das als Laie richtig verstehe bekomme ich für 2022 zwei Bescheide (einmal zur Einkommenssteuererklärung und einmal zum Aktienverlust ???).
        Es gibt dann einen separaten Bescheid über den verbleibenden Verlust aus der Veräußerung von Aktien.

        Fraglich bleibt, warum dieser vom Broker überhaupt ausgewiesen wurde. Eigentlich werden die Verluste in internen Verrechnungstöpfen (getrennt nach Aktien und Rest) eingestellt und automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet. Verbleibende Verluste werden eigentlich nur dann ausgewiesen, wenn das Depot geschlossen oder ausdrücklich eine Verlustbescheinigung beantragt wurde (im zweiten Fall sollte man wissen, was es bedeutet).

        Kommentar


          #5
          Hein_nieH, hattest du denn bei deinem Broker aktiv bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung beantragt?

          Wenn ja, warum, hast du mehrere Broker zwischen denen du verrechnen willst?

          Wenn nein, dann brauchst und kannst du diese Verluste gar nicht in der Steuererklärung geltend machen.
          Sie laufen stattdessen beim Broker im Verlusttopf weiter und werden dort mit künftigen Aktiengewinnen verrechnet.

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