Guten Tag,
ich hoffe ich bin hier in dieser Rubrik richtig.
Meine Frage:
Im Jahr 2022 habe ich Verluste durch den Verkauf von Aktien erlitten.
Dies möchte ich in meiner Einkommenssteuererklärung 2022 geltend machen.
Hierzu habe ich in der Anlage KAP (neben meinen Kapitalerträgen aus Zinsen) unter der Rubrik "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen" das Feld 13 (Nichtausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien) ausgefüllt.
Hierbei ist mir aufgefallen, dass in der Steuervorberechnung (Funktion "Prüfen und Steuer berechnen") keine Änderung eintritt, d.h. egal ob ich das Feld 13 ausfülle oder nicht, das Ergebnis der Steuervorberechnung bleibt das gleiche.
Muss ich für meine Verluste aus Aktienverkäufen ein weiteres Feld ausfüllen oder gibt es andere Gründe für die Nichtberecnung des Eintrages?
Zu einem schlüssigen Hinweis würde ich mich sehr freuen :-)
Gruss Hein_nieH
ich hoffe ich bin hier in dieser Rubrik richtig.
Meine Frage:
Im Jahr 2022 habe ich Verluste durch den Verkauf von Aktien erlitten.
Dies möchte ich in meiner Einkommenssteuererklärung 2022 geltend machen.
Hierzu habe ich in der Anlage KAP (neben meinen Kapitalerträgen aus Zinsen) unter der Rubrik "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen" das Feld 13 (Nichtausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien) ausgefüllt.
Hierbei ist mir aufgefallen, dass in der Steuervorberechnung (Funktion "Prüfen und Steuer berechnen") keine Änderung eintritt, d.h. egal ob ich das Feld 13 ausfülle oder nicht, das Ergebnis der Steuervorberechnung bleibt das gleiche.
Muss ich für meine Verluste aus Aktienverkäufen ein weiteres Feld ausfüllen oder gibt es andere Gründe für die Nichtberecnung des Eintrages?
Zu einem schlüssigen Hinweis würde ich mich sehr freuen :-)
Gruss Hein_nieH
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