Tausch Ehepartner

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  • Vreni2806
    Neuer Benutzer
    • 29.06.2023
    • 3

    #1

    Tausch Ehepartner

    Hallo,

    ich (Ehefrau) hatte mich bei Mein Elster eingeloggt und nach der Hochzeit meinen Mann hinzugefügt in der Steuererklärung. Laut Finanzamt muss jedoch der Ehemann an erster Stelle stehen. Angeblich kann einen Tausch das Finanzamt nicht durchführen.
    Muss ich dies wirklich manuell korrigieren?
    Gibt es evtl. eine Möglichkeit wenn Mein Mann sich bei Mein Elster einloggt die Daten zu übernehmen?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Normalerweise reicht es, wenn du es nächstes Jahr andersrum macht. Es ist halt sehr mühevoll für das FA. Wenn es drauf besteht, wirst du es aber machen müssen.

    Kommentar

    • Vreni2806
      Neuer Benutzer
      • 29.06.2023
      • 3

      #3
      Danke für die Antwort. Die Frage ist jedoch, ob es eine Funktion gibt, dass alle Daten automatisch übernommen werden?
      Sonst muss ich ja alles manuell neu erfassen was wirklich aufwendig ist.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Nein, so eine Funktion gibt es nicht. Einfacher ist es, mit dem Konto des Manns weiterzumachen, und dort die Ehefrau hinzuzufügen.

        Kommentar

        • Vreni2806
          Neuer Benutzer
          • 29.06.2023
          • 3

          #5
          Ich hab es fast befürchtet. Dann werden wir das wohl machen müssen. bestens Dank!

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45927

            #6
            Einfacher ist es, mit dem Konto des Manns weiterzumachen, und dort die Ehefrau hinzuzufügen.
            Wenn es einmal richtig angelegt ist, kann man doch auch im Konto der Ehefrau weiterarbeiten. Der Aufwand wird m. E. überschätzt.

            Man trägt die Namen und ID-Nummern in der richtigen Reihenfolge ein und ruft dann nacheinander die Bescheinigungen für beide Ehegatten ab,

            dann hat man schon mal Bruttolöhne und Vorsorgeaufwendungen. Manuell muss man nur die Werbungskosten erfassen. Bei anderen Sachen,

            wie z. B. Haushaltsnahe Aufwendungen, findet bei einer Zusammenveranlagung ohnehin keine Personenzuordnung statt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Aufwand wird m. E. überschätzt.
              Genau, so seh ich das auch.

              Kommentar

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