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Grundsteuer Berlin Problem

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    Grundsteuer Berlin Problem

    Hallo Zusammen,

    ich bin schier am Verzweifeln mit dem Formular und komme leider nicht weiter
    Ich hoffe es kann mir hier jemand Deppensicher erklären, weil ich mich langsam wie ein Depp fühle...

    Ich habe irgendeinen Fehler in der Gemarkung... Ich bin Wohnungseigentümerin und das Grundstück ist 1438 qm groß. Meine Wohnung hat 52,5 qm. Laut einem Schrieb ist mein MEA 511,680000 und die Summe der WEG 10.000,00000

    Was mache ich falsch beim EIntragen, dass es wohl zu Unstimmigkeiten kommt. Ich bin wirklich am Ende meiner Nerven. Anbei Screenshots von den Fehlern und wie ich es als letztes eingespeist hatte.
    Ich danke euch tausenmal schon im Voraus für die Hilfe.

    Danke
    Sina
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    #2
    Wenn dein Miteigentumsanteil am Flurstück 511,68 / 10000 ist, warum trägst du das in GW1 nicht so ein ?

    Bei 1.438 m² Flurstücksgröße ergibt sich ein rechnerischer m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 von abgerundet 73 m².

    Das hat doch nichts mit der Wohnfläche deiner Wohnung zu tun !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      IN GW1 hatte ich es so eingetragen, das war nur mein letzter Screenshot mit den letzten verzweifelten Versuchen. Mir war das nicht in GW2 klar, dass hier nicht die Größe der Wohnung stehen muss. TAUSEND DANK, endlich ist das Ding raus <3 DANKE DANKE DANKE

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        #4
        Bist du dir sicher mit der Angabe des Zaehlers 488 und des Nenners 489? Es ist zwar moeglich, aber es kommt mir doch etwas ungewoehnlich vor. Oder ist 489 vielleicht ein weiteres Flurstueck, wo du ebenfalls einen MEA hast? Zum Beispiel eine Zuwegung? Ich will dich jetzt da nicht verunsichern, aber vielleicht schaust du besser da noch einmal im Kaufvertrag, in der Teilungserklaerung oder auch im Grundbuchauszug nach. Sonst muesstest du naemlich beide Flurstuecke getrennt in der Erklaerung anfuehren.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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