Kapitalertragsteuer für Vorjahre geltend machen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Thoommy
    Neuer Benutzer
    • 30.06.2023
    • 2

    #1

    Kapitalertragsteuer für Vorjahre geltend machen

    Ich habe es in der letzten Steuererklärung ( ´22 ) versäumt, die einbehaltene Kapitalertragsteuer aus ´21 in der Anlage Kap wie üblich geltend zu machen.
    Im Internet fand ich , man könne dies 4 Jahre lang nachholen, aber nicht, wie ich das anstelle. Ich bitte um Hilfe ...
  • Wub
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2021
    • 13

    #2
    Hast du schon einen Steuerbescheid für 2022 erhalten?

    Kommentar

    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      Selbst wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig sein sollte ist eine Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen u. U. noch möglich. Beleg hochladen und als sonstige Nachricht an FA schicken.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Ich habe es in der letzten Steuererklärung ( ´22 ) versäumt, die einbehaltene Kapitalertragsteuer aus ´21 in der Anlage Kap wie üblich geltend zu machen.
        im Jahr 2021 einbehaltene Kapitalertragsteuer musste man, wenn man denn überhaupt einen Erstattungsanspruch hat,

        in der Einkommensteuererklärung für 2021 geltend machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4266

          #5
          Nein, man kann vier Jahre lang die Steuererklärung abgeben. Aber da du die Steuerklärung für 2021 anscheinend schon abgegeben hast, ist der Zug abgefahren, wenn der Bescheid nach einem Monat bestandskräftig geworden ist.

          Kommentar

          • Thoommy
            Neuer Benutzer
            • 30.06.2023
            • 2

            #6
            Für ´21 habe ich im Februar d.J.einen Steuerbescheid erhalten, für ´22 noch nicht, ist auch noch nicht eingereicht.
            Danke für die Hilfe !

            Kommentar

            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7872

              #7
              Kloebi hat durchaus Recht, d.h. wenn für 2021 die Günstigerprüfung abgegeben wurde, könnte die Anrechnung ggf. in 2021 noch gehen. Der Einkommensteuerbescheid ist sicher bestandskräftig, aber die Anrechnungsverfügung dürfte möglicherweise änderbar sein.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...