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N aus

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    N aus

    Hallo,
    ich hoffe ich finde hier Antworten. Diese Steuererklärung bringt mich zum Verzweifeln. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:
    Ich war letztes Jahr im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für drei Monate in der Schweiz, habe von der Schweizer Firma Gehalt bezogen und dort auch Steuern bezahlt. Außerdem hab ich Spesen erhalten. Ich bin allerdings mit der Anlage N AUs ab Zeile 39 total überfragt. In Zeile 35 habe ich meinen Bruttoarbeitslohn aus Deutschland eingetragen und in Zeile 36 den umgerechneten Bruttolohn von CHF in Euro.
    Folglich kann ich doch die restlichen Zeilen leer lassen oder?
    Oder muss ich in Zeile 43 die Spesen eintragen welche steuerfrei ausgezahlt wurden?
    Und wo trage ich die bereits gezahlten Steuern in der Schweiz ein?
    Da ich nicht täglich von der Arbeit nach Hause gefahren bin, sondern die kompletten drei Monate in der Schweiz gelebt habe, fall ich auch nicht unter Grenzgänger.

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

    Liebe Grüße,

    Tanja
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