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Entfernungspauschale verschiedene Transportmittel verschiedene Arbeitsorte

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    Entfernungspauschale verschiedene Transportmittel verschiedene Arbeitsorte

    Hallo,
    Ich komme an der Entfernungspauschale nicht weiter,

    Ich habe verschiedene Arbeitsorte und fahre manchmal mit dem Auto, manchmal mit dem Bus und manchmal mit dem Fahrrad.
    aber selbst wenn ich nur eintrage, dass ich an 119 Tagen 20 km einfache Entfernung dann 2360km eintrage komme ich nicht weiter.

    Was das mit den Tagen pro Woche soll erschließt sich mir auch nicht, wenn ich sowieso angeben muss an wievielen Tagen ich dort war.

    ich müsste ja noch angeben wieviel Geld ich für den ÖPNV ausgegeben habe

    Und dann weiß ich auch nicht, wie ich ein zweites Formular für einen weiteren Arbeitsplatz bekomme.

    Ich würde ja meine Berechnung anhängen. aber der "Fehler" bleibt ja im Formular.

    Ich wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    #2
    Zitat von rassmus Beitrag anzeigen
    Und dann weiß ich auch nicht, wie ich ein zweites Formular für einen weiteren Arbeitsplatz bekomme.
    Einfach auf den Button + Weitere Daten hinzufügen klicken:

    image.png

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      #3
      Ansonsten ist die einfache Entfernung bei einer 20km entfernten Arbeitsstelle 20km. Multiplizieren tut das FA selbst.

      Die Angabe der Arbeitstage je Woche dient nur der Prüfung, ob die angegebene Zahl von Tagen insgesamt plausibel ist.

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        #4
        Multiplizieren tut das FA selbst.
        Auch die Steuervorausberechnung von Mein ELSTER beherrscht die Grundrechenarten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          So sieht das bei mir nicht aus und auch nicht dieser Button, vielleicht wenn ich zu "Eintrag übernehmen" käme.Bildschirmfoto vom 2023-07-01 15-20-42.png

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            #6
            ... vielleicht wenn ich zu "Eintrag übernehmen" käme.
            Da musst du erst die vorhandenen Fehler beseitigen. Wenn du an 119 Tagen die gesamte Strecke mit dem PKW gefahren bist,

            dann gehört 20 und 20 angegeben und nicht 2380.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Wenn von 20km einfacher Entfernung 2380 mit dem Pkw zurück gelegt wurden, stellt sich die Frage, mit welchem Verkehrsmittel Minus 2360km zurück gelegt wurden.

              Der Groschen, dass auch da 20 reinkommt, scheint sehr langsam zu fallen.

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                #8
                Ich wuerde das wie folgt machen: die Tage der unterschiedlichen Transportmittel aufteilen und fuer jedes Transportmittel einen Eintrag machen. Eine weitere Arbeitsstaette (hier mit DEF bezeichnet) kann man genau so erfassen. Bei den oeffentlichen Verkehrmitteln sind nur die Aufwendungen in Euro anzugeben. Eine andere Loesung faellt mir dazu nicht ein.

                grafik.png

                Beispiel Fahrrad:
                grafik.png
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Bei den oeffentlichen Verkehrmitteln sind nur die Aufwendungen in Euro anzugeben.
                  Natürlich gibt man auch Entfernungen an, die man per ÖPNV zurück gelegt hat, es wird ja auch danach gefragt.

                  Sonst knockt man sich doch selbst bei der Günstigerprüfung aus, die bekanntlich für das ganze Jahr und alle Teilstrecken komplett stattfindet.

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                    #10
                    Ok, wenn mann ganz kleinteilig Formular für Formular die einzelnen Posten angibt, geht das aber ich hab gar nicht gesehen, dass es weitergeht.
                    Warum sich das auf dem nächsten Blatt weiterhin Erste Tätigkeitsstätte nennt??
                    Warum muss ich mit dem Fahrrad extra angeben?? Betreibt Elster eine ÖkoStatistik?
                    Als Selbständiger kann ich die Km absetzen die ich gefahren bin, als Arbeitnehmer nur die Hälfte.
                    Aber Danke für die Hilfe, wie gesagt ich kam nie über das erste Blatt ohne Fehler hinaus und sah kein zweites.

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                      #11
                      Wie kann ich den Thread als gelöst kennzeichnen?

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                        #12
                        Als Selbständiger kann ich die Km absetzen die ich gefahren bin, als Arbeitnehmer nur die Hälfte.
                        Nein, nur für Geschäftsreisen ! Für die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte dürfen auch Selbstständige nur die Entfernungspauschale geltend machen.

                        Wie kann ich den Thread als gelöst kennzeichnen?
                        Das ist hier im Forum nicht vorgesehen, allenfalls durch Änderung des Titels.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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