Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung meiner ETW:
Ich habe als Vermieter im Jahr 2022 (für 2021) von meiner Hausverwaltung eine Nebenkostenerstattung erhalten. In welchem Feld der Anlage V erfasse ich
die Erstattung (bzw. Nachzahlung) für die Steuer 2022 ? Die Erstattungen für den Mieter sind mir soweit klar (unter "Umlagen verrechnet mit Erstattungen"), nur die für mich als Vermieter leider noch nicht.
Danke für eine Rückmeldung.
VG
Jochen
Ich habe eine Frage bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung meiner ETW:
Ich habe als Vermieter im Jahr 2022 (für 2021) von meiner Hausverwaltung eine Nebenkostenerstattung erhalten. In welchem Feld der Anlage V erfasse ich
die Erstattung (bzw. Nachzahlung) für die Steuer 2022 ? Die Erstattungen für den Mieter sind mir soweit klar (unter "Umlagen verrechnet mit Erstattungen"), nur die für mich als Vermieter leider noch nicht.
Danke für eine Rückmeldung.
VG
Jochen
Kommentar