Belegnachreichung bei KSt-Erklärung für e. V.

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • wm0001
    Neuer Benutzer
    • 24.08.2022
    • 9

    #1

    Belegnachreichung bei KSt-Erklärung für e. V.

    Als Kassenwart meines Kanuvereins benutze ich ein von meiner privaten ESt-Bearbeitung unterschiedliches Zertifikat. Wenn ich versuche, Belege zur eben erfolgten Erklärung zur Körperschaftssteuer (KSt) zu übermitteln, stehe ich vor dem Problem, kein Profil für meine Kassenwartanmeldung zu haben. Beim Versuch, ein neues Profil zu erstellen, besteht die Schwierigkeit, dass dies anscheinend nur mit Angabe von Personen möglich ist; wie bitte richte ich ein Profil für eine Organisation (meinen eingetragenen Verein) ein?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Warum brauchst du überhaupt ein Profil? Kannst du nicht mit deinem Zertifikat die Steuernummer des Vereins eingeben und die Belege hochladen?

    Kommentar

    • wm0001
      Neuer Benutzer
      • 24.08.2022
      • 9

      #3
      Auch bei DIESEM Versuch werde ich - trotz Anwahl der Erklärungsart "Körperschaftssteuer" aufgefordert, hierbei unsinnige Angaben wie "Steuerpflichtige Person" zu machen. Ich habe diese Seiten übersprungen und wollte eine PDF-Datei hochladen, was aber zu der kargen Fehlermeldung "Dateien konnten nicht hochgeladen werden" führte, aus der ich keine Rückschlüsse darauf ziehen kann, WAS denn schiefgelaufen ist.

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Steuerpflichtige - in diesem Fall juristische - Person ist halt der Verein.

        Kommentar

        • wm0001
          Neuer Benutzer
          • 24.08.2022
          • 9

          #5
          Auch mit DIESER Angabe ändert sich nichts an der Weigerung, Dokumente hochzuladen.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            Wie groß ist denn dein PDF ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • wm0001
              Neuer Benutzer
              • 24.08.2022
              • 9

              #7
              Kleiner als 1MB, wäre also zulässig.

              Kommentar

              • Kloebi
                Erfahrener Benutzer
                • 20.02.2011
                • 4670

                #8
                Ich würde, wenn das nicht ohne weiteres funktioniert, auf die gute alte E.Mail zurückggehen.

                Kommentar

                • wm0001
                  Neuer Benutzer
                  • 24.08.2022
                  • 9

                  #9
                  So hatte ich es auch gerade beschlossen.

                  Kommentar

                  Lädt...