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Einkommensteuererklärung Anlage V > Zeilen 36 und 37 bei den Werbungskosten fehlen

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    Einkommensteuererklärung Anlage V > Zeilen 36 und 37 bei den Werbungskosten fehlen

    Hallo zusammen,

    ich wollte die Zinsen von einem Darlehen/Kauf Eigentumswohnung steuerlich absetzen und komme nicht weiter, weil die Zeilen 36-37 in der Anlage V bei den Werbungskosten werden bei mir nicht angezeigt. Habe ich etwas vergessen oder falsch gemacht bei der Auswahl der Anlagen? Ich habe vorläufig diesen Betrag in der Anlage V unter ,,Sonstige'' angegeben aber ich weiß nicht, ob das wirklich richtig ist? Kann mir jemand helfen ? Vielen Dank vorab!

    Alexander

    #2
    Die Zeile 37 ist auf Seite 8 der Anlage V zu finden, die Zeile 36 betrifft die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter.

    Anlage_V_Zeile37.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für eine schnelle Antwort. Eine Frage habe ich noch, muss ich bei den Werbungskosten die Ausgaben aus der Nebenkostenabrechnung monatlich oder jährlich angeben? Die Einnahmen aus der vermieteten Wohnung gebe ich ja monatlich ein oder sollte ich beides also Einnahmen und Ausgaben NUR jährlich angeben?

      FG
      Alexander

      Kommentar


        #4
        Zitat von AlMez Beitrag anzeigen
        oder sollte ich beides also Einnahmen und Ausgaben NUR jährlich angeben?

        Die Einkommensteuererklärung betrifft das Jahr, und ich kenne keine Stelle, wo Monatsbeträge erfragt werden. Weder beim Bruttolohn eines Arbeitnehmers, der Rente eines Rentners, und warum sollten dann bei Vermietern auf einmal Monatsbeträge gefragt sein?

        Kommentar


          #5
          ... oder sollte ich beides also Einnahmen und Ausgaben NUR jährlich angeben?
          Die Einkommensteuererklärung wird für ein Kalenderjahr erstellt, es sind deshalb immer Jahreswerte anzugeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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