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Wie korrekt ist die "Überprüfung" bei Elster?

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    Wie korrekt ist die "Überprüfung" bei Elster?

    Hallo,
    gerade war ich sehr überrascht, als mir die Überprüfung meiner Steuererklärung eine unerwartet kleine Summe angezeigt hat.

    Ich habe ein sehr geringes Festeinkommen, d.h. für mein Einkommen müsste ein sehr niedriger Steuersatz bzw. sogar steuerfrei sein - allerdings hohe Kapitalerträge, für die pauschal 25% bereits durch die Bank abgeführt wurden.
    Beispiel für 2022: Einkommen 1000 Euro, Kapitalertragssteuer 5.000 Euro. Nach meinem Verständnis müsste doch die Kapitalertragssteuer zurückerstattet werden, da mein persönlicher Steuersatz 0 bzw. < 25% ist.

    Wie korrekt ist hier die Überprüfung im Elsterprogramm bzw. wo könnte der Fehler liegen?

    Besten Dank für Aufklärung.
    Gruß aus Dresden

    #2
    Hast du denn die Günstigerprüfung für Kapitalerträge beantragt.

    Für die Berechnung sind uns diesbezüglich keine Fehler bekannt.

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      #3
      Hast du denn die Günstigerprüfung für Kapitalerträge beantragt.
      Die Antragstellung erfolgt in Zeile 4 der Anlage KAP. Es müssen alle Kapitalerträge erklärt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo, danke für die rasche Reaktion.
        Ja, ich habe die Günstigerprüfung beantragt.
        Im Vorjahr 2021 hatte ich das Problem nicht - da klappte es mit der Rückerstattung. Daher wundere ich mich ja.
        Gruß aus Dresden.

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          #5
          Im Vorjahr 2021 hatte ich das Problem nicht - da klappte es mit der Rückerstattung. Daher wundere ich mich ja.
          Die Erstattung müsste in der Tabelle am Anfang der ausführlichen Steuerberechnung angezeigt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            in dem Beispiel hast du Einkommen und Steuern vermischt.

            Wenn du bereits 5.000 € Abgeltungssteuern* hattest, dann stehen dahinter ja 20.000 € Kapitalerträge, was zu einem Steuersatz von über 11% führen würde. Du bekämst daher nicht die kompletten 25%* zurück, sondern nur etwas mehr als die Hälfte.
            Erklärt das vielleicht schon die "Überraschung"?

            *Soli außen vor, der wird in diesem Fall sowieso komplett erstattet

            Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 10.07.2023, 10:44.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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