Hallo, wir haben 2022 eine Photovoltaikanlage auf unserem Hausdach installiert bekommen, Inbetriebnahme 11.2022. Hierzu wurden 2 Rechnungen von der Firma gestellt und bezahlt (1. Anzahlung 04.2022, 2. Anzahlung 07.2022), wobei in beiden Rechnungen keine Handwerkerleistungen ausgewiesen wurden, auch keine Details. Erst im Februar 2023 kam die Schlussrechnung, die weniger als 1/10 der Gesamtsumme ausmachte und darin steht der Lohnanteil der gesamten Zahlung.
Kann ich damit erst in der Steuerklärung 2023 diese Handwerkerrechnung als Ausgaben berücksichtigen? Die 1. und 2. Anzahlung kann ich in der Steuerklärung 2022 eigentlich nicht angeben, oder?
Gruß von Rukne
Kann ich damit erst in der Steuerklärung 2023 diese Handwerkerrechnung als Ausgaben berücksichtigen? Die 1. und 2. Anzahlung kann ich in der Steuerklärung 2022 eigentlich nicht angeben, oder?
Gruß von Rukne
Kommentar