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Devisenhandel / Anlage So Steuern

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    Devisenhandel / Anlage So Steuern

    Wenn ich Gewinne unter dem Freibetrag im Devisenhandel habe, muss ich die dann in der Anlage so abgeben ?
    Bei Kapital(Aktienhandel) gewinnen muss man dass ja machen soweit ich weiß auch mit Freibetrag.
    ​​​​​​Habe einen ausländischen Broker, deshalb die Frage.

    Danke für Ihre Antwort.

    #2
    Ibkr heißt der Broker. Hab mich von den kleinen Gebühren und der hohen Sicherheit locken lassen , großer Fehler !

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      #3
      Wenn ich Gewinne unter dem Freibetrag im Devisenhandel habe,
      Welcher Freibetrag bzw, welche Freigrenze ist gemeint ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        500 Euro sagt dass internet mal, dann 801 Euro manche sagen 1000 Euro ich weiß dass ich Anlage Kap ausfüllen musste fürr meinen Aktien handel.
        aber dass Internet sagt zu Devisen Handel bis zum Freibetrag muss man nichts angeben, wollte nur mal wissen ob dass stimmt.
        Anlage sonstiges.
        Anlage SO.

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          #5
          Einkommens Steuer ist für mich uninteressant bin noch ein Student

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            #6
            × https://forum.elster.de/anwenderforu...590#post428590
            ​​​​​​private Veräußerungsgeschäfte (Devisen Handel) 600 Euro

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              #7
              Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden als steuerfrei behandelt, sofern diese unter der Freigrenze von 600 Euro liegen.
              Liegt der gesamte Veräußerungsgewinn über 599 Euro, wird er in der vollen Höhe steuerpflichtig.

              Private Veräußerungsgeschäfte mit Gewinnen unterhalb der Freigrenze müssen nicht erklärt werden.

              801,00 € ist der Sparer-Pauschbetrag bis einschließlich 2022, ab 2023 steigt der auf 1.000,00 €.

              Die bei einem Broker im Ausland erzielten Kapitalerträge (Dividenden und Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren)

              müssen immer erklärt werden, da sie in der Regel nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterlegen haben.

              Siehe § 32d Abs. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank sie haben dass sehr gut erklärt.
                JAy also kann ich die 200 Euro unter den Tisch fallen lassen

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