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Computer für Abendschule (Weiterbildung) absetzen

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    Computer für Abendschule (Weiterbildung) absetzen

    Hallo zusammen,

    unter welcher Zeile muss ich den Computer einpflegen, damit ich davon ein Teil absetzen kann ? Habe in den Jahren 2020-2021 eine Abendschule für eine Weiterbildung besucht. Dafür brauchten wir einen Computer, den ich natürlich auch Privat nutze.

    Mit freundlichen Grüßen

    Samet Tunca

    #2
    Werbungskosten zu nichtselbständigen Einkünften gehören in die Anlage N zur Einkommensteuererklärung.

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      #3
      Es gibt eine eigene Zeile für Fortbildungskosten. In Mein ELSTER auf Seite 14 der Anlage N zu finden. Die Textvorbelegung kann überschrieben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es gibt eine eigene Zeile für Fortbildungskosten. In Mein ELSTER auf Seite 14 der Anlage N zu finden. Die Textvorbelegung kann überschrieben werden.
        Finde ich leider nicht ?
        Fähr- und Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)Hilfe zum Begriff anzeigen




        Sonstiges (zum Beispiel Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)

        Für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt haben, können Sie im folgenden Eingabefeld einen Betrag von 5 Euro als Werbungskosten angeben (Homeoffice-Pauschale).
        Der Abzug ist auf höchstens 600 Euro im Jahr beschränkt. Ein häusliches Arbeitszimmer ist für die Berücksichtigung dieser Pauschale nicht erforderlich. Für Tage, an denen Sie auch zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren oder auswärts tätig gewesen sind, können Sie nur die Fahrtkosten geltend machen und nicht die Homeoffice-Pauschale.

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          #5
          Finde ich leider nicht ?
          Verstehe ich nicht !

          Anlage_N_!4.jpg Anlage_N_14_2.jpg

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Verstehe ich nicht !

            Anlage_N_!4.jpg Anlage_N_14_2.jpg
            Ah Punkt 13 entschuldige. Unter was soll ich den Computer dann dort angeben ? Unter Schreibmaterial ?

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              #7
              Unter Schreibmaterial ?
              Nein, du schreibst dort Computer und dahinter den beruflichen Anteil in % rein, die Vorauswahl kann jederzeit überschrieben werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Nein, du schreibst dort Computer und dahinter den beruflichen Anteil in % rein, die Vorauswahl kann jederzeit überschrieben werden.
                Die Fortbildung war nicht beruflich bedingt. Sondern aus eigenen Stücken so gewollt. Dafür musste ich mir einen Computer zulegen, den ich natürlich auch privat nutze.

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                  #9
                  Die Fortbildung war nicht beruflich bedingt. Sondern aus eigenen Stücken so gewollt.
                  Aus- oder Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf können bis zu 6.000,00 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

                  Das wäre dann die Anlage Sonderausgaben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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