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Umsatzsteuerjahreserkärung-PV-Anlage

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    Umsatzsteuerjahreserkärung-PV-Anlage

    Hier sitze gerade an der Umsatzsteuerjahreserklärung , Elster aktzeptier meine Eingaben wie unten aufgeführt nicht. Was ist falsch?

    Die Anlage produziert seit 9-22.
    Wir haben auf die Kleinunternehmensregel verzichtet
    Wir benutzen den produzierten Strom, der Rest wird verkauft - Privat

    Die MWst der Anschaffungskosten haben wir bereits 2022 zurückerstattet bekommen.
    Bisher haben wir keine Abschlagszahlungen gehabt.

    Nettoumsatz Zeile 38
    zu versteuernde unendgeldliche Wertabgabe Zeile 39

    Vorabsteuerabzug habe ich auf Vermerkt von Elster nicht in Zeile 122 eingetragen

    Unser Energieunternehmer hat die Umsatzsteuer des eingespeisten Strom bereits einbehalten. Wo muss ich den Betrag eingeben?

    Was mache ich falsch?

    Danke für eine Rückmeldung!!!



    #2
    Wir benutzen den produzierten Strom, der Rest wird verkauft - Privat
    Eingespeist oder wirklich an andere Abnehmer verkauft ?

    Vorabsteuerabzug habe ich auf Vermerkt von Elster nicht in Zeile 122 eingetragen
    Und warum nicht ?

    Unser Energieunternehmer hat die Umsatzsteuer des eingespeisten Strom bereits einbehalten.
    Verstehe ich nicht !

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Der STrom wird eingespeist.

      es wird folgender Fehler angezeigt:


      Die manuell eingegebene verbleibende Umsatzsteuer / der manuell eingegebene verbleibende Überschuss in der Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer stimmt nicht mit der Differenz der Beträge aus den Zeilen 165 und 166 des Hauptvordrucks der Umsatzsteuer (Vordruck USt 2 A) überein.
      • Hauptvordruck (USt 2 A)
      Was soll ich in Zeile 166 eintragen????

      Kommentar


        #4
        Du gehst halt so überhaupt nicht auf die Antwort von Charlie ein. Wie soll man da jetzt Tipps geben?

        Die Vorsteuern müssen in Zeile 122 eingetragen werden.

        Das Energieunternehmen muss die Umsatzsteuer an Dich bezahlen. Du leitest diese ans Finanzamt weiter.

        Du musst in Zeile 167 keine manuelle Eingabe der verbleibenden Umsatzsteuer vornehmen. Der Betrag wird automatisch berechnet. Wenn Du dort doch einen Eintrag gemacht hast, dann hast Du den nicht richtig berechnet.

        Was willst Du in Zeile 166 eingeben? Hast Du die Anlage UN ausgefüllt?

        Kommentar

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