Umsatzsteuer-Voranmeldung Berechnungsfehler im Formular bei Zusammenfassung

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  • Anika.Heinz
    Neuer Benutzer
    • 14.09.2022
    • 8

    #1

    Umsatzsteuer-Voranmeldung Berechnungsfehler im Formular bei Zusammenfassung

    Hallo liebe Forumsmenschen, ich habe einen Verständnisfehler bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung, die ich vierteljährlich wegen Freiberuflichkeit abgeben muss. Ich dachte immer, meine vorgeleistete Mehrwertsteuer aus den Betriebsausgaben wird gegen die Umsatzsteuer meiner Einnahmen gegengerechnet. Wenn ich das Elsterformular dahingehend fehlerfrei ausfülle, komme ich aber unten bei demselben zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag raus wie oben: da wurde erst addiert, dann wieder abgezogen, aber nix gegengerechnet. Wenn ich nun einige Zeilen nicht ausfülle, um auf einen Betrag zu kommen, der mir sinnvoll erscheint, gibt das System eine Fehlermeldung. Was kann ich hier tun? Vielen Dank für eure Unterstützung!
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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Das sind jetzt zwei verschiedene Voranmeldungen. Bei der ersten werden zu den normalen Umsatzsteuern noch Umsatzsteuern, die als Leistungsempfänger geschuldet werden, addiert. Danach wird die Vorsteuer gezogen. Alles richtig berechnet.
    Bei der zweiten fehlt diese Umsatzsteuer als Leistungsempfänger. Rechnerisch auch richtig. Hängt halt davon ab, welche Eingaben Du gemacht hast, und ob die richtig sind.

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    • Anika.Heinz
      Neuer Benutzer
      • 14.09.2022
      • 8

      #3
      Danke dir, L. E. Fant. Kannst du mir ein Beispiel geben für so eine als Leistungsempfänger geschuldete Umsatzsteuer? Sind das die Umsatzsteuern aus den Dienstleistungen, die ich beruflich in Anspruch genommen habe oder etwas anderes?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15394

        #4
        Normalerweise stellt man als Leistungserbringer seinem Kunden Umsatzsteuer in Rechnung. Der Leistungsempfänger zahlt sie an den Leistungserbringer, der reicht sie an das Finanzamt weiter.
        Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger erfolgt die Rechnung netto. Die Steuer wird vom Leistungsempfänger selbst angemeldet und ans Finanzamt bezahlt.

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        • Anika.Heinz
          Neuer Benutzer
          • 14.09.2022
          • 8

          #5
          Vielen Dank nochmals. Soweit so gut, dann muss ich diese Felder für meinen Fall nicht ausfüllen. Wenn ich nun aber auf innergemeinschaftliche Erwerbe (also auf Güter, die ich als Betriebsausgabe erkläre) MwSt zahle, und diese nur im Vorsteuerabzug deklariere (damit sie mir nicht vorher in Zeile 27 aufsummiert wird), bekomme ich folgenden Hinweis (Screenshot angehängt). Wenn ich den ignoriere, bekomme ich Post vom Finanzamt mit dem Hinweis, die fehlenden Angaben nachzureichen. Wie gehe ich hier am besten vor? Nochmals vielen Dank!
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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45997

            #6
            Wie gehe ich hier am besten vor?
            Beim innergemeinschaftlichen Erwerb bist du der Steuerschuldner, als musst du den in den Zeilen 24 ff auch erklären.

            Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kannst du die Umsatzsteuer gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen,

            so dass es für dich unterm Strich ein Nullsummenspiel ist.

            Weißt du, was man unter einem innergemeinschaftlichen Erwerb versteht ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Anika.Heinz
              Neuer Benutzer
              • 14.09.2022
              • 8

              #7
              Danke Charlie24! Wenn ich ganz ehrlich bin, weiß ich wohl nicht so genau, was man unter einem innergemeinschaftlichen Erwerb versteht.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                Wenn ich ganz ehrlich bin, weiß ich wohl nicht so genau, was man unter einem innergemeinschaftlichen Erwerb versteht.
                Dann solltest du mal dein Wissen dazu auf Vordermann bzw. auf Vorderfrau bringen:

                Inner­gemeinschaftliche Erwerbe: Warenkäufe aus der EU richtig versteuern – alles Wichtige zu Regelungen, Ausnahmen und dem Umsatz­steuergesetz.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Anika.Heinz
                  Neuer Benutzer
                  • 14.09.2022
                  • 8

                  #9
                  Vielen Dank für den Tip, Charlie24. Dem Link entnehme ich, dass ich keine innergemeinschaftlichen Erwerbe tätige. Ist es daher folgerichtig, dass ich bei nur im Inland getätigten Käufen und erworbenen Dienstleistungen lediglich die Vorsteuerbeträge in Zeile 37/ Feld 66 eintrage und sonst nix? Das würde dann für mich passen – und ich entschuldige mich, dass ich kurz vermutet hatte, das Elsterformular sei fehlerhaft. Vielen Dank für die Unterstützung!

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45997

                    #10
                    ... Ist es daher folgerichtig, dass ich bei nur im Inland getätigten Käufen und erworbenen Dienstleistungen lediglich die Vorsteuerbeträge in Zeile 37/ Feld 66 eintrage und sonst nix?
                    Genauso machst du das !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • Anika.Heinz
                      Neuer Benutzer
                      • 14.09.2022
                      • 8

                      #11
                      Perfekt! Vielen Dank!

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