Hallo zusammen, ich erstelle dieses Jahr das erste Mai die Steuererklärung mit Elster. Meine Frau und ich sind beide beschränkt Steuerpflichtig und geben eine Erklärung für Vermietung ab, allerdings bin nur ich bei Elster registriert. Bei der Zurechnung des Betrags aus Zeile 23 sehe ich aber nicht Person A und Person B, wie das auf den Papiervordrücken üblich ist. Was muss ich machen bzw eingeben, damit ich den Überschuss aus der Vermietung auf beide zurechnen kann? Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
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Anlage V - Zurechnung des Betrags aus Zeile 23 unterscheidet nicht zw Person A und B
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Welche Art von Erklärung reichst du denn ein ? Eine Zusammenveranlagung ist bei beschränkt steuerpflichtigen Personen ja gundsätzlich
nicht möglich, es muss für jeden eine Erklärung eingereicht werden. Ihr müsstet eigentlich unterschiedliche Steuernummern haben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke für die Rückmeldung, Charlie24. Ja, wir haben unterschiedliche Steuernummern und auch auf Papier haben wir immer zwei Steuererklärungen abgeben. Aber bei der Zurechnung (Zeile 24) konnte ich den Überschuss dann direkt auf Person A ud B aufteilen. Bei Elster habe ich diese Möglichkeit scheinbar nicht. Blöde Frage vielleicht: muss ich dann in der Anlage V in den beiden Steuererklärungen jeweils den halben Betrag bei den Mieteinnahmen, Werbungskosten, Schuldzinsen etc. eingeben?
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Eine Feststellungserklärung für eine Grundstücksgemeinschaft zweier beschränkt steuerpflichtiger Ehegatten abgeben ...
bearbeitet als die Einkommensteuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger. Außerdem würde man für die Gemeinschaft eine weitere Steuernummer
benötigen. Vielleicht akzeptiert das Finanzamt, dass jeder von euch in Zeile 24 einfach die Hälfte von Zeile 23 einträgt. Dann muss nicht jede
Einzelposition halbiert werden und man kommt wie bisher mit 2 Erklärungen aus.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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