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    Bitte um Vereinfachung

    Hallo,

    die Steuererklärung samt aller dazugehörigen Formulare mittels der Webanwendung ausfüllen ist an sich einfach gestaltet, jedoch in sich sehr komplex. Zudem gibt es beim zuständigen FA keine Alternative, weil gewisse Formulare nicht (mehr) in Papierform existieren.

    Die erste Unannehmlichkeit nun in mehreren Folgejahren ist die stetige Änderung dieser Webanwendung. Einmal sollte keine 0 und andermal sollte eine 0 eingetragen werden. Das ist nun schon zum dritten Mal in Folge irgendwo in irgendeinem Formular so gewesen, deren Inhalte jedesmal vom Vorjahr übernommen wurden. Auch die Sache mit der Kirchensteuer, die sowieso für Personen, die nichts mit Religion zu tun haben, schwer fragwürdig ist, machte schon Ärger. Hier gehört eine Regelung herbei, bei der Personen, die nichts mit Religion zu tun haben, erst gar nicht damit berührt werden. Thema Säkularisierung.

    Unangenehm ist auch immer derselbe Klickmarathon. In meinem Fall bestehen 4 Werte, die übermittelt werden müssen.
    - Einnahmen
    - Ausgaben
    - Einkommen
    - Kapitalerträge (Zinsen)
    Tatsächlich eingegeben werden müssen nur 3, weil Ausgaben nicht explizit abgefragt werden. Für die Übermittlung dieser 3 Werte (ohne deren Berechnungszeit) ist insgesamt 1 Stunde Zeit notwendig. Hier stellt sich die Frage, ob das nicht vereinfacht werden kann? 99 % der Felder in den Formularen bleiben jedes Jahr unberührt. Es ist nicht anders erklärbar als dass mein Fall mal wieder eine Ausnahme von der Ausnahme darstellt. Es handelt sich um nebenberufliche Selbständigkeit ohne Kleinunternehmerregelung. Es handelt sich also um sowieso irrelevante Geldbeträge ohne Steuerzahlung und ohne Steuerrückzahlung. Auf Seiten des FAs werden solche Steuererklärungen sowieso nur stichprobenartig geprüft. Zum Glück, denn jeder weitere Aufwand steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Einkommen. Aus bürokratischen Gründen ist jedoch eine Gewerbeanmeldung und damit einhergehend eine Steuererklärung (4 Formulare) notwendig. Hier wird dringend eine massive Vereinfachung erwünscht.

    #2
    Du bist hier in einem Anwenderforum. Da wird dein Beitrag zwar möglicherweise gelesen, aber eben nur von Anwendern.

    Wir Anwender werden weder am Steuerrecht noch an den Formularen etwas ändern können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es gibt genug Leute, die mit Religion nichts mehr zu tun haben (= ausgetreten sind), wegen Nachzahlungen / Erstattungen in späteren Jahren da aber trotzdem noch etwas eingeben müssen.

      Die Anlage EÜR ist ein Einheitsformular für Personen wie Dich genauso wie für die Großstadtapotheke. Soll für jeden unterschiedlichen Gewinnermittler ein eigenes Formular generiert werden, nur damit dann Jemand in "seinem" Formular wegen einer Besonderheit sich beschwert, weil die Position X fehlt ?

      Abgesehen davon habe ich Deinen Post nicht wirklich verstanden, welche Erklärung Du wo konkret bemängelst: In der Anlage S bzw. G wird der Gewinn abgefragt, also der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben. In der Anlage EÜR gibt es mehr als genug Ausgabenpositionen.

      Und wenn Du "ohne Kleinunternehmerregelung" tätig bist, also als Regelversteuerer, ist das doch Deine Entscheidung dazu gewesen das zu versteuern und kompliziert zu machen, sofern Du alternativ die Kleinunternehmerregelung hättest nehmen können.

      Außerdem stimme ich Charlie24 voll zu.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        es ist so übel ... überall verweisen "Firmen" ihren Support in Anwenderforen, und dort kann keiner echten Support leisten. sparen, sparen, sparen ... Anwender in die Firma einbinden, unentgeltlich, ohne Anspruch auf irgendwas. Macht ihr prima mit dabei!

        Soll das heißen, wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen würde, müsste ich keine jährliche Steuererklärung abgeben? Ich benötige sie aber nicht.

        Für alle die das nicht richtig verstanden haben:
        - Gewerbeanmeldung ist Bedingung für die Teilnahme an einem Network, bei dem Einnahmen generiert werden.
        - Das "Gewerbe" ist virtuell. Also sowas wie "Entnahme" und ähnlich fällt vollkommen weg.
        - Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Also jedes Jahr wird ein negativer Betrag in die Steuererklärung eingetragen.
        - Insgesamt müssen 4 Formulare ausgefüllt werden:
        -- ESt unbeschränkt (ESt 1 A)
        -- EÜR
        -- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
        -- USt
        Das Formular USt ist in meinem Fall schwer fragwürdig, da gar keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.

        Und Ja, wieso nicht verschiedene Regelungen bei verschiedenen "Gewerbe". Es ist durchaus ein immens relevanter Unterschied ob rein virtuell oder zB ein Blumenladen. Früher soll es die Regelung gegeben haben, dem FA einfach einen formlosen Brief zu schreiben, mit dem Inhalt, dass nichts finanztechnisch relevantes im Vorjahr vorgefallen ist. Das spart jede Menge Arbeit und Zeit. Jetzt haben es sich die FÄmter aber einseitig vereinfacht, mit virtuellen Formularen, die sie nur stichprobenartig prüfen. Auf meiner Seite würde ein Formular genügen, in dem angegeben werden kann:
        - keine finanztechnisch relevanten Vorfälle im Jahr ____
        - Einnahmen: _____
        - Ausgaben: _____
        - Einkommen: _____
        - Kirchensteuerpflichtig: Ja/Nein.
        - Beweismittel nur auf ausdrückliche Nachfrage.
        Das würde in meinem Fall vollkommen genügen!

        Wenn Ihr kein Verständnis dafür aufbringen könnt, dann teilt das bitte explizit so mit. Ein darum Herumgeschreibe ist nur sinnloses Palaber.

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          #5
          Wenn Ihr kein Verständnis dafür aufbringen könnt, dann teilt das bitte explizit so mit.
          Du bist mit deinen Anliegen hier falsch, das habe ich doch bereits geschrieben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            [QUOTE=
            - Einnahmen: _____
            - Ausgaben: _____
            - Einkommen: _____
            r.[/QUOTE]
            soviel mehr hat die Anlage EÜR auch nicht, wenn es wirklich drei Nullen sind. Das Ergebnis muss halt dann noch in Anlage S oder G zur ESt übertragen werden.

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              #7
              Deine Fragestellung ist halt auch nicht sehr konkret. Da könnte man viel diskutieren, welche einzelne Regelung vielleicht geändert werden könnte. Ohne dass die Diskussion darüber allerdings irgendwelche Auswirkungen hätte. Du möchtest eine pauschale Vereinfachung. Da bin ich auch schwer dafür!

              Zitat von wimelle Beitrag anzeigen
              Das Formular USt ist in meinem Fall schwer fragwürdig, da gar keine Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.
              Wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, dann verzichten manche Finanzämter auf die Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Ohne Kleinunternehmerregelung geht aber kein Weg dran vorbei.

              Zitat von wimelle Beitrag anzeigen
              Es ist durchaus ein immens relevanter Unterschied ob rein virtuell oder zB ein Blumenladen.
              Nein, extra Regelungen für jede Art von Gewerbe machen das Steuerrecht nur noch komplizierter. Alle Gewerbetreibenden haben (normalerweise jedenfalls) Einnahmen und Ausgaben, und können auch Einlagen und Entnahmen haben.

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Nein, extra Regelungen für jede Art von Gewerbe machen das Steuerrecht nur noch komplizierter. Alle Gewerbetreibenden haben (normalerweise jedenfalls) Einnahmen und Ausgaben, und können auch Einlagen und Entnahmen haben.
                Es geht hier eigentlich auch um die Gewerbeanmeldung, also das Gewerbeamt, und dabei, wieso dann bei einem Gewerbe wie von mir betrieben der selbe Aufwand wie bei einem Blumenladen oder Fleischerei oder Autowerkstatt betrieben werden muss. Das steht in keinem Verhältnis. Bei dem von mir betriebenen Gewerbe sind keine Entnahmen und Einlagen möglich. Es ist schlichtweg nicht möglich. Was soll es bringen ein Bit zu entnehmen oder einzulegen? Bei Affiliate ist "Entnahme" - also ein sich selbst als "Kunde" vortäuschen - per AGB ausgeschlossen und wird mit Ausschluss bestraft. Bei Print-On-Demand (POD) ist "Entnahme" nicht möglich, da es keine Sonderpreise für Teilnehmer gegenüber Kunden gibt. Alle zahlen den gleichen Preis. Beim Verkauf von digitalen Kopien von Bild/Video-Material und Text sowie Software ist ebenso keine "Entnahme" möglich. Einlagen sind nochmals mehr nicht möglich. Nur weil die Einnahmen die Ausgaben senken sollen wird der ganze Aufwand betrieben. Der Aufwand der Steuererklärung (4 Formulare) steht in einem sehr schlechten Verhältnis. Hier ausgenommen die Eingangs erwähnten Kapitalerträge (Zinsen) / Anlage Kap, weil die damit nichts zu tun hat, das ist rein privat, jedoch wegen Pfennigkram ebenso sinnlos.

                Es bräuchte also einen Gewerbestatus, bei dem die Abgabe einer Steuererklärung _nicht_ notwendig ist, oder zumindest die Möglichkeit einer stark verkürzten Steuererklärung, wie bereits beschrieben.

                Internet ist wohl auch für Gewerbeamt und Finanzamt "Neuland", zumindest auf Seiten der Gewerbetreibenden.
                Zuletzt geändert von wimelle; 18.07.2023, 23:56.

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                  #9
                  Noch einmal:

                  Hier im Forum bist du mit deinem Vortrag falsch. Die angesprochenen Misstsände können nur die politischen Vertreter deiner Wahl ändern.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    Naja, die Gewerbeanmeldung selbst ist doch das wenigste.

                    Und warum es ein Gewerbe geben soll, bei der man nicht mal ein bisschen unbedrucktes Briefpapier für den Privatgebrauch entnehmen darf, das ist eigentlich nicht zu verstehen.

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Und warum es ein Gewerbe geben soll, bei der man nicht mal ein bisschen unbedrucktes Briefpapier für den Privatgebrauch entnehmen darf, das ist eigentlich nicht zu verstehen.
                      Wahrscheinlich gibt es in diesem ominösen virtuellen Gewerbe gar kein Papier.

                      Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich halt an gewisse Regeln halten, genau so wie eine Person, die einmal pro Woche 500m mit dem Auto zum Supermarkt fährt, genau so einen Führerschein, Zulassung und Versicherung braucht wie ein Außendienstler mit 50 Tkm Fahrleistung.
                      Für den Rest gilt tldr.

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                        #12
                        Zitat von wimelle Beitrag anzeigen
                        Es geht hier eigentlich auch um die Gewerbeanmeldung, also das Gewerbeamt, und dabei, wieso dann bei einem Gewerbe wie von mir betrieben der selbe Aufwand wie bei einem Blumenladen oder Fleischerei oder Autowerkstatt betrieben werden muss. Das steht in keinem Verhältnis. Bei dem von mir betriebenen Gewerbe sind keine Entnahmen und Einlagen möglich. Es ist schlichtweg nicht möglich. Was soll es bringen ein Bit zu entnehmen oder einzulegen? Bei Affiliate ist "Entnahme" - also ein sich selbst als "Kunde" vortäuschen - per AGB ausgeschlossen und wird mit Ausschluss bestraft. Bei Print-On-Demand (POD) ist "Entnahme" nicht möglich, da es keine Sonderpreise für Teilnehmer gegenüber Kunden gibt. Alle zahlen den gleichen Preis. Beim Verkauf von digitalen Kopien von Bild/Video-Material und Text sowie Software ist ebenso keine "Entnahme" möglich. Einlagen sind nochmals mehr nicht möglich. Nur weil die Einnahmen die Ausgaben senken sollen wird der ganze Aufwand betrieben. Der Aufwand der Steuererklärung (4 Formulare) steht in einem sehr schlechten Verhältnis. Hier ausgenommen die Eingangs erwähnten Kapitalerträge (Zinsen) / Anlage Kap, weil die damit nichts zu tun hat, das ist rein privat, jedoch wegen Pfennigkram ebenso sinnlos.

                        Es bräuchte also einen Gewerbestatus, bei dem die Abgabe einer Steuererklärung _nicht_ notwendig ist, oder zumindest die Möglichkeit einer stark verkürzten Steuererklärung, wie bereits beschrieben.

                        Internet ist wohl auch für Gewerbeamt und Finanzamt "Neuland", zumindest auf Seiten der Gewerbetreibenden.
                        Wenn Du kein eigenes Geschäftskonto hättest und Gelder von Deinem Privatkonto bezahlt werden oder da eingehen würden, hast Du automatisch Privatentnahmen oder Privateinlagen.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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