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Gewerbesteuererklärung Nullmeldung

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    Gewerbesteuererklärung Nullmeldung

    Guten Tag,
    ich habe mich als selbständiger Schauspieler bei meinem Finanzamt angemeldet, um dies als Nebentätigkeit auszuüben. Im Jahr 2022 habe ich keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit (nur aus meinem Hauptberuf). Ich versuche, eine Nullmeldung für die Gewerbesteuererklärung zu machen.

    Ich habe das Problem, dass ich bei ELSTER, wenn ich die Zeile 10 "Das Unternehmen wird als Einzelunternehmen betrieben" anklicke, das Feld 16 "Das Einzelunternehmen/die Personengesellschaft ist durch Rechtsformwechsel im Kalenderjahr 2022 aus einer Personengesellschaft/einem Einzelunternehmen hervorgegangen" ausfüllen muss.

    Das Problem ist, dass ich die Rechstform des Unternehmens überhaupt nicht geändert habe. Ich kann alternativ in Zeile 14 die Rechtsform des Unternehmens wählen, aber das gilt nur für Personen- und Kapitalgesellschaften. Ich arbeite einzeln.

    Hat jemand einen Tipp für dieses Problem?
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    GG

    #2
    Hat dich jemand aufgefordert, eine Gewerbesteuererklärung einzureichen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, ich habe dieses Schreiben vom Finanzamt erhalten.
      IMG_1175.jpg

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        #4
        Ja, ich habe dieses Schreiben vom Finanzamt erhalten.
        Haben die sonst nichts zu tun ? Dann wirst du wohl eine Gewerbesteuererklärung einreichen müssen.

        Hast du vielleicht in Zeile 17 eine Steuernummer eingetragen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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