Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer (Photovoltaik-Anlage)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuererklärung als Kleinunternehmer (Photovoltaik-Anlage)

    Guten Abend in die Runde,
    ich habe eine Frage, bei der sich viele von euch vermutlich schlapp lachen werden. Aber sei es drum - ich verzweifle langsam.
    Folgendes Szenario:
    Ich habe 2022 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Ich habe die Kleinunternehmerregelung sowie die Vereinfachungsregelung (BMF-Schreiben vom 29.10.2021) gewählt, von dem großen Wunsch getrieben, möglichst wenig mit dem Finanzamt zu tun zu haben (ich weiß um die finanziellen Nachteile).
    Eine - für mich! - gute Wahl, wie ich jetzt gerade wieder finde, da ich schon an der stinknormalen Umsatzsteuerjahreserklärung verzweifle.
    Meine Frage dazu: Sehe ich es richtig, dass ich (abgesehen natürlich von den Standard-Vorangaben wie Name, Adresse, Steuernummer, Betriebsbezeichnung etc.) eigentlich ausschließlich Zeile 33 (Umsatz im Kalenderjahr 2021- in meinem Fall 0, da 2021 die Anlage noch nicht in Betrieb war) und 34 (Umsatz im Kalenderjahr 2022) ausfüllen muss...?
    Aufgrund der Kleinunternehmerregelung habe ich ja eben keine Vorsteueranmeldung gemacht und bin von der Umsatzsteuer befreit. Ansonsten bin ich stinknormale Angestellte und habe keine Einkünfte aus sonstigen kleinunternehmerischen Tätigkeiten oder von irgendwo anders.
    Ist es also mit Zeile 33 und 34 getan...?
    Sorry noch einmal, ich ahne, dass ich euch damit stark unterfordere, auch da ich trotz längerer Recherche keine passende Antwort auf meine Frage/ Situation gefunden habe (vermutlich tatsächlich zu simpel). Aber vielleicht gibt es ja noch andere Verzweifelte, die irgendwann mal auf der Suche nach einer Antwort auf eine ähnliche Frage sind.
    Ich danke euch im Voraus für eure Antwort(en).
    Liebste Grüße

    #2
    Grundsätzlich reichen diese Angaben. Meiner Erinnerung nach - ohne dass ich das jetzt ausprobieren würde - kann es aber sein, dass man bei den Umsätzen oder Vorsteuern noch eine Null eintragen muss. Einfach mal testen.

    Kommentar


      #3
      Meiner Erinnerung nach - ohne dass ich das jetzt ausprobieren würde - kann es aber sein, dass man bei den Umsätzen oder Vorsteuern noch eine Null eintragen muss.
      Eigentlich nur in den Zeilen 167 und 168.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich danke euch beiden sehr Dann ist es ja tatsächlich schon geschafft.
        Vielen Dank noch einmal für die schnelle und kompetente Hilfe!

        Kommentar

        Lädt...
        X