Ich habe eine Anlage mit einem festen Zinssatz in einem Land außerhalb der EU getätigt. Bei Fälligkeit meiner Anlage erzielte ich einen Gewinn in der lokalenausländischen Währung. Zudem zahlte ich eine Steuer auf den Gewinn in dem ausländischen Land. Allerdings habe ich aufgrund einer erheblichen Abwertung der Währung tatsächlich einen Verlust in Euro erlitten. Meine Fragen:
- Welche Zeile soll ich verwenden, um den Verlust in der Anlage KAP anzugeben?
- Unter welcher Zeile soll ich die gezahlte Steuer angeben?
- Muss ich dies überhaupt in der Anlage KAP angeben? Da es sich um einen Verlust handelt, kann ich entscheiden, diese Informationen nicht anzugeben, oder?
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