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Energiepausch Rentner KEINE FEHLER bei Prüfg, aber keine vorläufige Steuerber, mögl

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    Energiepausch Rentner KEINE FEHLER bei Prüfg, aber keine vorläufige Steuerber, mögl

    Guten Morgen. Habe soeben EST-Erkl. 2022 fertig. Renteneinkünfte beider Ehegatten sind durch Bescheidübernahme eingelesen und korrekt. Alle Anlagen wie V und V RAV Sonderausg pp sind fehlerfrei manuell.

    Unter ANLAGE ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUR STEUERERKL, welche automatisch von Elster angelegt wurde (!), sind 2 x 300 Energiepauschale durch Bescheidübernahme von DEUTSCHER RENTENV. autom. eingestellt. Wir haben insoweit also nichts manuell eingetragen oder verändert was die Altersrenten 2 x R-Vordruck und ZUSATZVORDRUCK betrifft. Prüflauf bringt " Es sind keine Fehler vorhanden."
    Es sind keine Fehler vorhanden.
    Hier kann eine vorläufige unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt werden. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Eingaben und können das Formular versenden.

    ABER Bei Aufruf "unverb. Steuerberechnung erfolgt Meldung:
    17.07.2023 UFA 10
    Berechnung für 2022 überEinkommensteuer
    AHW Abbruch-Hinweise Sie haben Angaben zur Energiepreispauschale bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung
    erklärt. Renteneinkünfte wurden jedoch nicht erklärt. Bitte prüfen und korrigieren Sie ggf. Ihre
    Eintragung.
    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
    Bitte beachten Sie, dass in der unverbindlichen Steuerberechnung die Energiepreispauschale aus
    technischen Gründen nicht immer einbezogen werden kann. Ihr Finanzamt berücksichtigt diese jedoch
    ggf. bei der Veranlagung Ihrer Steuererklärung
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Änderung der Werte von 300 automatisch (i) auf manueller Eintrag 300 ändert nichts, Änderung probeweise statt 300 auf 0 EURO bringt Fehler " Wert > 0 erforderlich"

    Ist hier wirklich nur die ELSTER-FUNKTION "unverbindliche Steuerberechnung" verloren gegangen ? Prüflauf an sich ist ok....



    Danke

    Äg.

    #2
    Anscheinend passt etwas bei der Übernahme der Daten zu den Renten nicht, denn die Meldung lautet:

    Renteneinkünfte wurden jedoch nicht erklärt.

    Bitte mal die Einträge in der Anlage R überprüfen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank; klarer geworden ist das aber noch nicht. Die normale Rentenzahlung und die Einmalzahlung sind mit getrennten Bezugsmitteilung an das FA erteilt und liegen mir vor. Beide sind korrekt in der EST-E enthalten, und zwar automatisch / durch Übernahme aber getrennt, die normale Rente unter R, die Einmalzahlung unter Hinweisen.

      Das Finanzamt erklärt dazu: https://www.finanzamt.nrw.de/einmali...n-im-september Rentnerinnen und Rentner

      ZITAT:
      Bei Rentnerinnen und Rentnern gilt die Energiepreispauschale als Einnahme aus sonstigen Einkünften, da die Auszahlung durch die Deutsche Rentenversicherung bzw. die landwirtschaftliche Alterskasse erfolgt.

      Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch
      • den Renten Service der Deutschen Post AG oder
      • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
      • die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,

      ist der ausgezahlte Betrag nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.

      Das Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung der Energiepreispauschale und wird diese von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

      Die Deutsche Rentenversicherung dagegen ZITAT:
      https://www.deutsche-rentenversicher...nd_steuer.html
      Energiepreispauschale


      Nicht in der Rentenbezugsmitteilung enthalten, ist die im Dezember 2022 an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlte Energiepreispauschale. Die Rentenversicherung übermittelt zwar auch diese Zahlung an die Finanzämter, bescheinigt dies aber nicht.

      Beide im ELSTER-Konto liegenden Mitteilungen sind übrigens "Bezugsmitteilungen" - also wohl gleichen Typs. Sollte ich nun die Jahresrente, obwohl korrekt aus der Bezugsmittelung in R automatisch gespeichert, um 300 erhöhen, und das, obwohl autom auch die Bezugsmitteilung über 300 EPP unter Zusatzvordruck eingespeichert wurde, und obwohl "von Amtswegen vom FA eine Berücksichtigung erfolgt und deshalb die RENTE den Betrag nicht mit einberechnet hat ???




      .....

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        #4
        ganz klar nein

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          #5
          Das Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung ist, wie der Name schon sagt, nur für die Steuerberechnung notwendig, es ist nicht

          Bestandteil der Steuererklärung, die an das Finanzamt übermittelt wird. Bei mir funktioniert die Steuerberechnung problemlos und zwar mit dem EPP-Eintrag

          in dem Formular Zusatzangaben. Warum die Steuerberechnung bei dir behauptet, du hättest deine Renteneinkünfte nicht erklärt, ist das eigentliche

          Rätsel. Den Entwurf speichern und schließen hilft nicht ? Gibt es außer der Rente noch weitere Einkünfte ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Da bei uns die Steuerberechnung funktioniert und der wesentliche Unterschied nur darin besteht, dass ich allein eine Rente beziehe

            und meine Frau nicht, würde ich den Eintrag der EPP-Zahlung bei der Ehefrau mal löschen und die Steuerberechnung dann erneut

            aufrufen. So kann man den Fehler zumindest eingrenzen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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