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Ausländische Einkünfte in der Erklärung 2022

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    Ausländische Einkünfte in der Erklärung 2022

    Hallo,
    Ich habe im Jahr 2022 eine Rente aus einer Sterbevorsorgeversicherung erhalten, die mein Vater vor seinem Tod abgeschlossen hatte. Da ich Franzose bin, sind diese Einkünfte aus französischer Quelle.
    Ich finde nicht heraus, wie ich diese Einkünfte in meine Steuererklärung für 2022 aufnehmen kann. Kann mir jemand helfen?
    (Ich bin kein Deutscher, ich bitte um Entschuldigung, falls es Fehler gibt).
    Mit freundlichen Grüßen,
    Lucas Girard

    #2
    Aus welcher Quelle das stammt, hängt davon ab, ob der Versicherer in Frankreich ansässig ist, Deine Staatsangehörigkeit ist egal. Daher nochmal die Frage, aus welcher Quelle das stammt.

    Möglicherweise ist die Auszahlung auch steuerfrei, dann wäre sie nirgends einzutragen. Das sagt Dir aber dein steuerlicher Berater, ggf. hilft auch die Versicherung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort.
      Die Einkünfte sind aus französischer Quelle, die Vorsorgeversicherung ist französisch. Ich habe einen Brief erhalten, in dem mir der Betrag mitgeteilt wurde, den ich der Steuerbehörde melden muss, also muss ich diesen Betrag in meine Steuererklärung für 2022 aufnehmen.
      Wissen Sie, welches Formular ich auf ELSTER verwenden muss und wie ich es ausfüllen muss?

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        #4
        Zitat von IhorK
        Guten Tag, ich versuche zum ersten Mal die Einskommenssteuererklärung zu machen. Ich kann das Formular für das Ehepaar im Elster nicht finden. Kann mir jemand, bitte, dabei helfen. Wie nennt man dieses Formular oder wie fülle ich Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C) Formular für das Paar, nicht nur für mich? Vielen Dank!
        Abgesehen davon, dass es unhöflich ist, fremde Threads zu kapern, gibt es bei beschränkt Steuerpflichtigen keine Zusammenveranlagung.

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          #5
          Das wirst Du letztlich mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens klären müssen, ob das konkret der deutschen Einkommensteuer unterliegt unter welcher Einkunftsart (Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte), in welcher Höhe und ob das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich da mit reinspielt. Das ist daher kein Elster-Problem, sondern -hier im Forum nicht zulässige- Steuerberatung, die wahrscheinlich ohne die konkreten Unterlagen auch gar nicht geleistet werden könnte.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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