Hallo, ich hab soweit alles fertig für meine Einkommensteuererklärung.
Zum einen hab ich die Einkommensteuererklärung als solches fertig ausgefüllt. Zum anderen hab ich für eine Erbengemeinschaft, bestehend aus zwei Personen die eine Wohnung gemeinsam vermietet eine gesonderte und einheitliche Feststellung abgegeben.
Zu dieser kam heute der Bescheid vom Finanzamt. Jeder der zwei betreffenden Personen wird in diesem Bescheid je 546,50€ zugeschrieben. Nun muss ich meine Einkommensteuererklärung logischerweise noch um diese Einnahmen ergänzen. Und daher jetzt zur eigentlichen Frage. Wo wird der Betrag aus dem Bescheid zur gesonderten und einheitlichen Feststellung in der Einkommensteuererklärung eingetragen?
Oder muss ich da wieder eine komplette Anlage V ausfüllen? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da ich innerhalb der Feststellung ja schon eine Anlage V ausgefüllt habe. Noch dazu müsste man kompliziert alle Angaben durch zwei teilen. Genau das hat ja der Feststellungsbescheid der gesonderten und einheitlichen Feststellung bereits getan. Ich müsste die Einkünfte daraus doch einfach unkompliziert irgendwo eintragen können, ohne die Vermietung nochmal komplett neu zu berechnen, oder?
Danke!
Zum einen hab ich die Einkommensteuererklärung als solches fertig ausgefüllt. Zum anderen hab ich für eine Erbengemeinschaft, bestehend aus zwei Personen die eine Wohnung gemeinsam vermietet eine gesonderte und einheitliche Feststellung abgegeben.
Zu dieser kam heute der Bescheid vom Finanzamt. Jeder der zwei betreffenden Personen wird in diesem Bescheid je 546,50€ zugeschrieben. Nun muss ich meine Einkommensteuererklärung logischerweise noch um diese Einnahmen ergänzen. Und daher jetzt zur eigentlichen Frage. Wo wird der Betrag aus dem Bescheid zur gesonderten und einheitlichen Feststellung in der Einkommensteuererklärung eingetragen?
Oder muss ich da wieder eine komplette Anlage V ausfüllen? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da ich innerhalb der Feststellung ja schon eine Anlage V ausgefüllt habe. Noch dazu müsste man kompliziert alle Angaben durch zwei teilen. Genau das hat ja der Feststellungsbescheid der gesonderten und einheitlichen Feststellung bereits getan. Ich müsste die Einkünfte daraus doch einfach unkompliziert irgendwo eintragen können, ohne die Vermietung nochmal komplett neu zu berechnen, oder?
Danke!
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