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Gesonderte einheitliche Feststellung in Einkommensteuererklärung einfügen?

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    Gesonderte einheitliche Feststellung in Einkommensteuererklärung einfügen?

    Hallo, ich hab soweit alles fertig für meine Einkommensteuererklärung.

    Zum einen hab ich die Einkommensteuererklärung als solches fertig ausgefüllt. Zum anderen hab ich für eine Erbengemeinschaft, bestehend aus zwei Personen die eine Wohnung gemeinsam vermietet eine gesonderte und einheitliche Feststellung abgegeben.

    Zu dieser kam heute der Bescheid vom Finanzamt. Jeder der zwei betreffenden Personen wird in diesem Bescheid je 546,50€ zugeschrieben. Nun muss ich meine Einkommensteuererklärung logischerweise noch um diese Einnahmen ergänzen. Und daher jetzt zur eigentlichen Frage. Wo wird der Betrag aus dem Bescheid zur gesonderten und einheitlichen Feststellung in der Einkommensteuererklärung eingetragen?

    Oder muss ich da wieder eine komplette Anlage V ausfüllen? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da ich innerhalb der Feststellung ja schon eine Anlage V ausgefüllt habe. Noch dazu müsste man kompliziert alle Angaben durch zwei teilen. Genau das hat ja der Feststellungsbescheid der gesonderten und einheitlichen Feststellung bereits getan. Ich müsste die Einkünfte daraus doch einfach unkompliziert irgendwo eintragen können, ohne die Vermietung nochmal komplett neu zu berechnen, oder?

    Danke!

    #2
    Haufe umschreibt es so

    Die Erbengemeinschaft muss jährlich eine Feststellungserklärung (gesonderte Steuernummer) nebst Anlage V bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet. Der Überschuss bzw. der Verlust aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird allen 3 Erben in gleicher Höhe zugerechnet. Die Erben müssen den entsprechenden Betrag aus dem Feststellungsbescheid in ihrer jeweiligen Einkommensteuererklärung angeben und dabei ebenfalls eine Anlage V abgeben, die auf den Feststellungsbescheid verweist.
    Also Anlage V auf jedenfall mitschicken, aber anstatt komplett auszufüllen nur einen Verweis auf den Feststellungsbescheid geben? Wo trägt man diesen Verweis ein? Habe Bedenken, dass MeinElster dann eine Bandbreite an Fehlern ausspuckt, wenn man die Anlage V nicht vollständig ausfüllt, sondern alles leer lässt und nur einen Verweis mitgibt

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      #3
      In Mein ELSTER ist das Ergebnis aus der Beteiligung in der Anlage V auf der Teilseite 2 - Anteile an Einkünften zu erklären und

      zwar unter Grundstücksgemeinschaften (Zeile 25). Zu dem Objekt selbst dürfen in der Anlage V keine Angaben gemacht werden !

      Der Hinweis mit dem Verweis ist meines Erachtens wenig hilfreich. Man kann doch das Ergebnis aus der Beteiligung vorab selbst ausrechnen

      und eintragen. Sollte das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommen, werden die Einkommensteuerbescheide der Beteiligten

      von amtswegen geändert. Ohne Zahleneintrag erhält man keine zutreffende Steuerberechnung. Bei euch sind die Anteile ja bereits

      festgestellt, da ist der Eintrag doch überhaupt kein Problem. Man muss aber nicht auf den Feststellungsbescheid warten, das geht auch

      parallel zu erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Dann weiß ich das für nächstes Jahr danke! Ich dachte ich muss den Feststellungsbescheid abwarten

        Edit: Uuund abgeschickt ist die Einkommensteuererklärung

        Ich bin ja echt gespannt, ob die Energiepreispauschale automatisch dazu gerechnet wird. War 2022 während dem Studien für ein paar Monate als Aushilfsjobber tätig, bekam die 300€ EPP aber nicht mit der Gehaltsabrechnung. Es hieß ja, dass wird dann mit der Einkommensteuererklärung verrechnet
        Zuletzt geändert von FeinesHelles; 19.07.2023, 18:28.

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          #5
          War 2022 während dem Studien für ein paar Monate als Aushilfsjobber tätig, bekam die 300€ EPP aber nicht mit der Gehaltsabrechnung.
          Hast du die Anlage Sonstiges ausgefüllt (bei Minijob) oder gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung ohne Großbuchstaben E ?

          Das ist nämlich Voraussetzung für die Zahlung der EPP durch das Finanzamt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hmm, wollte gerade nochmal nachschauen aber bei MeinElster sind jetzt Wartungsarbeiten bis 24:00 Uhr

            Ich hab drei Monate ganz normal als befristet beschäftigter gearbeitet. Die Lohnsteuerbescheinigungen wurden als Bescheiddaten automatisch in die Steuererklärung geladen. Ich weiß nicht, ob das was mit Anlage Sonstiges oder ohne E zu tun hat

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              #7
              Die Lohnsteuerbescheinigungen wurden als Bescheiddaten automatisch in die Steuererklärung geladen.
              Das passt dann schon. Du kannst sie dir ja mal ansehen, wenn die Wartungsarbeiten vorbei sind. Man kann sie über

              Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen abrufen und downloaden.

              Wer die EPP vom AG erhalten hat, findet dort als Eintrag: Bescheinigter Großbuchstabe: E
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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