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Fehler bei der steuerlichen Erfassung

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    Fehler bei der steuerlichen Erfassung

    Guten Tag, ich hoffe ich bin hier richtig.

    Ich möchte gerne nebenberuflich eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Dafür fülle ich gerade das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" aus.

    Allerdings bekomme ich ständig die Fehlermeldung wenn ich das Formular überprüfe.

    1. Fehler: "Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast" (gegebenenfalls 0). Beginn der Tätigkeit (inklusive Vorbereitungshandlungen)"
    Ich habe das heutige Datum gewählt, da keine Vorbereitung bisher stattgefunden hat oder ich finanzielle Belastungen bereits für die Tätigkeit geleistete habe. Dennoch markiert er mir das eigegebene Datum als Fehler an.

    2. Fehler "Bitte machen Sie eine Angabe im Bereich "Zahllast" (gegebenenfalls 0).
    • im Jahr der Betriebseröffnung
    • Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.
    • Voraussichtliche Umsatzsteuer"
    hier widerspricht sich das Formular meiner Meinung nach. Ich habe die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen durch markieren der Aussage. In der Fehlermeldung allerdings verzichte ich angeblich darauf.

    Hoffe, man kann mir weiterhelfen.

    Liebe Grüße



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    Zuletzt geändert von bastiangarcia; 22.07.2023, 18:02.

    #2
    Hab den Fehler gefunden. Tatsächlich musste ich einen Null-Wert angeben und Zahllast auswählen. Leider lässt sich mein Post nicht mehr löschen - warum auch immer.

    Kommentar


      #3
      Hab den Fehler gefunden. Tatsächlich musste ich einen Null-Wert angeben und Zahllast auswählen.
      Ja, es funktioniert nur mit Zahllast (geschätzt) 0. Die Meldung zur angeblichen Nichtinanspruchnahme der KU-Regelung ist fehlerhaft.

      Man muss das nicht löschen, zu dem Fragebogen kommen ständig Fragen, da macht es nichts, wenn die Suche ein paar Antworten findet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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