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    Hallo,
    meine PV-Anlage ist diese Woche in Betreibe gegangen.
    Die Solarfirma hat diese beim Marktstammdatenregister angemeldet und übernimmt auch die Mitteilung an den Stromversorger.

    Leider bin ich was Elster betrifft noch nicht sicher, was ich wo genau angeben muss?
    Da ich Strom einspeise, die Anlage unter 10kwp hat, ich zum Nullsteuersatz die Anlage bezogen habe, bin ich Kleinunternehmer.

    Was muss ich jetzt genau, wo eintragen?
    Gibt es einen Leitfaden o.ä. dazu oder sind es nur ein paar Zeilen in welchem Formular?

    Danke euch vorab für die Hilfe.
    Schönen Sonntag.
    DiBe

    #2
    Die Anmeldung mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist bei Anlagen dieser Größenordnung inzwischen nicht mehr erforderlich.

    Siehe das entsprechende BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium....ikanlagen.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      danke für die Info.
      Mir erschließt sich jedoch noch nicht, wo gebe ich jetzt an (in Elster), dass ich Kleinunternehmer bin und wo gebe ich die Daten vom Marktstammdatenregister ein....?

      Oder habe ich das überlesen?

      Danke und Gruß
      DiBe

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        #4
        ... wo gebe ich jetzt an (in Elster), dass ich Kleinunternehmer bin und wo gebe ich die Daten vom Marktstammdatenregister ein....?
        Das wäre mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfolgt, der allerdings jetzt im Regelfall entfällt.

        Die Daten vom Marktstammdatenregister kannst du per Mein ELSTER allenfalls mit einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt übermitteln.

        In Bayern wird noch ein spezieller Fragebogen für Photovoltaikanlagen angeboten, das ist aber kein Elster-Formular, den könnte man aber

        als Anhang zu einer sonstigen Nachricht übermitteln. https://www.finanzamt.bayern.de/Info..._Juli_2023.pdf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nachtrag: Auf der letzten Seite des Bayerischen Fragebogens findet man allerdings folgenden Hinweis:

          Hinweis zur Abgabeverpflichtung nach § 138 Abs. 1 und 1b AO:

          Bei Betrieb einer PV-Anlage, für die mit der Erwerbstätigkeit ab dem 01.01.2023 begonnen wurde, ist in folgenden Fällen – vorbehaltlich einer gesonderten Aufforderung
          - weder ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung noch der Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme
          ab 01.04.2012 an das Finanzamt zu übermitteln bzw. einzureichen (BMF-Schreiben vom 12.06.2023).

          Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen, die
          • Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind und der Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG
          begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt, und
          • in umsatzsteuerlicher Hinsicht Unternehmer sind, deren Unternehmen sich ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne
          des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG sowie ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nummer 12 UStG beschränkt und die
          die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwenden.


          Vielleicht besser beim eigenen Finanzamt nachfragen, ob die überhaupt etwas haben wollen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ei super ..... dann rufe ich da mal an und schaue was die sagen.
            Zuständiges FA wäre bei mir übrigens R.Pf.
            Danke euch für die Infos!!!!
            DiBe

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              #7
              Zuständiges FA wäre bei mir übrigens R.Pf.
              Vielleicht gibt es bei der Thematik ja inzwischen eine bundeseinheitliche Handhabung. Für mich persönlich bleibt die Frage unbeantwortet,

              wie das Finanzamt im Einzelfall die Fragebögen anfordern kann, wenn es von der Inbetriebnahme der Anlagen doch überhaupt nichts erfährt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das nennt man Datenschutz ;-)

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                  #9
                  Update: Das FA hat auf meine Mail geantwortet, dass bei meiner Anlage rein gar nichts zu machen ist. Kein Formular, keine weitere Info .... nichts.

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                    #10
                    ... dass bei meiner Anlage rein gar nichts zu machen ist. Kein Formular, keine weitere Info .... nichts.
                    Danke für die Rückmeldung !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,
                      ich möchte hier noch mal andocken.
                      Folgende Situation:

                      - PV Anlage mit 4 kWp auf dem eigengenutzten Eigenheim.
                      - Anschaffung und Inbetriebnahme im Jahr 2023 (also nach dem 01.01.2023).
                      - Gemeinsame ESt Veranlagung mit meiner Ehefrau.
                      - Meine Frau ist Selbständig mit Kleinunternehmerregelung (Freiberuflich).
                      - Ich bin Selbständig mit Kleinunternehmerregelung (Ing-Büro).

                      Müssen wir oder muss einer von uns jetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?
                      Verliert jetzt einer den Status als Kleinunternehmer?

                      Kann mir da jemand eine Antwort geben?
                      Danke im Voraus.

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                        #12
                        Verliert jetzt einer den Status als Kleinunternehmer?
                        Recht hohe Umsätze sind doch von so einer kleinen Anlage mit nur 4 kWp nicht zu erwarten ?

                        Gehört euch beiden die Anlage gemeinsam oder nur einem von euch ? Wird der gesamte Strom ins Netz geliefert

                        oder habt ihr auch einen Stromspeicher und verbraucht einen Teil des Stroms selbst?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_578022.html

                          "Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
                          ...
                          Die gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen.
                          ...
                          ... Neuregelungen bei Photovoltaikanlagen
                          ...
                          Das Jahressteuergesetz 2022 bringt zumindest für eine übliche Photovoltaikanlage an oder auf einem Gebäude erfreuliche Änderungen mit sich. Die Besteuerung wird komplett entfallen – bei der Einkommensteuer ab dem 1.1.2022 und bei der Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023.
                          ...

                          Einkommensteuer bei Photovoltaikanlagen ab 2022
                          ...
                          Für kleine Photovoltaikanlagen kommt es ab 2022 zur völligen Steuerfreiheit.
                          ...
                          Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen ab 2023
                          ...
                          Denn aufgrund des Steuersatzes mit 0% (bei den Anschaffungskosten der PV-Anlage wird keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung gestellt) können diese die Kleinunternehmer­regelung ohne finanzielle Nachteile anwenden, da ein bisher möglicher Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt
                          ...

                          Kommentar


                            #14
                            ... können diese die Kleinunternehmer­regelung ohne finanzielle Nachteile anwenden,
                            Die konkrete Frage kommt von 2 Kleinunternehmern. Theoretisch könnte der zusätzliche Umsatz aus der PV-Anlage dazu führen, dass einer oder sogar beide

                            die Umsatzgrenzen von § 19 UStG überschreiten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo Charlie24!

                              Ja, leider haben Sie recht: Bei der Umsatzteuer hat der Gesetzgeber nicht denselben "Befreiungsschlag Steuerbefreiung" gemacht wie bei der Einkommensteuer ...

                              Vielleicht hat übergeordnetes umsatzsteuerliche EU-Recht das verhindert ...

                              oder die "Bürokratie-Vereinfacher" haben das nicht vollständig zu Ende gedacht ...

                              Ergebnis für steuerlichblind:

                              Wenn Ehegatten PV-Eigentümer, dann gilt für diese "Gesellschaft" die Kleinunternehmerregelung.

                              Ansonsten wird beim Allein-Eigentümer aufaddiert

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