Handwerkerleistung aus der Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

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  • Etsh
    Neuer Benutzer
    • 23.07.2023
    • 3

    #1

    Handwerkerleistung aus der Nebenkostenabrechnung als Mieter korrekt eintragen

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem und hoffe man kann mir helfen.

    In 2019 sind da nun zwei Felder, einmal a) "Rechnungsbetrag" und einmal b) "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer".

    In meine Nebenkostenabrechnung, sehe ich der Handwerkerleistung teil wie folgt:
    Bzeichnung Gesamtbetrag Material kosten Arbeitskosten Umlage nach Anteil des Bewohners
    Hausmeister/Hausreinigung 16.956,00€ 216,98€ 16.739,02€ Miteigentumsant 234,66€
    Mein recherch hat sich ergeben, Materialkosten sind nicht absetzbar. Aber Arbeitskosten schon.

    Jetzt ist es mir unklar welche spalte zur welchem feld a/b am besten passt?
    z.B. a= 235 und b 16,739 ?

    kriegt mann 20% zurück von 235? oder von 16k?

    Danke euch im Voraus.
    LG
    Etsh

  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Hausmeisterkosten sind keine Handwerkerkosten sondern haushaltsnahe Dienstleistungen (Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen). Davon bekommst Du 20% zurück. Ansetzen kannst Du nur Deinen Anteil, wobei hier die Frage ist, ob in den 234,66 € die anteiligen Materialkosten drin sind oder nicht. Wenn sich das nicht anhand des Miteigentumsanteils aufklären lässt würde ich sicherheitshalber aufgerundet nur 232 € ansetzen (= 234,66 * 16739/16956). 20% davon gibt es als Steuerabzugsbetrag.

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    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15381

      #3
      Bist Du Dir sicher, dass in den 235 Euro Gesamtkosten über 16.000 Euro Arbeitslohn enthalten sind?

      Mein Excel rechnet so: 234,66 sind 98,72 % von 16.956. 98,72 % von 16.739,02 sind 232.

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      • eugenkss
        Benutzer
        • 10.03.2006
        • 44

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Bist Du Dir sicher, dass in den 235 Euro Gesamtkosten über 16.000 Euro Arbeitslohn enthalten sind?

        Mein Excel rechnet so: 234,66 sind 98,72 % von 16.956. 98,72 % von 16.739,02 sind 232.
        Schau dir deine Zahlen nochmal an ;-)

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Ok, da hab ich irgendwie die falschen Zahlen abgemalt. Das Endergebnis stimmt.

          Kommentar

          • MELTEM70
            Neuer Benutzer
            • 09.04.2023
            • 11

            #6
            Hallo Zusammen,
            kann mir jemand sagen wo ich haushaltsnahe Aufwendungen finde? Ist das im Hauptvordruck bei elster 2022 oder Anlage V ?

            Kommentar

            • MELTEM70
              Neuer Benutzer
              • 09.04.2023
              • 11

              #7
              und wo trägt man Medikamentenkosten ein? in welcher Zeile bei welcher Anlage ist das zu finden? Danke für die Antworten :-)

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4268

                #8
                Zitat von MELTEM70 Beitrag anzeigen
                Hallo Zusammen,
                kann mir jemand sagen wo ich haushaltsnahe Aufwendungen finde? Ist das im Hauptvordruck bei elster 2022 oder Anlage V ?
                Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen).

                Für notwendige Arzneimittelkosten Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

                PS: Lesen der Namen der Anlagen hätte wahrscheinich schon geholfen.

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                • MELTEM70
                  Neuer Benutzer
                  • 09.04.2023
                  • 11

                  #9
                  Danke für die Antwort "multi" ist das bei mein elster im Hauptvordruck zu finden?

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    ... ist das bei mein elster im Hauptvordruck zu finden?
                    Nein, das sind alles Anlagen, die dem Hauptvordruck hinzugefügt werden müssen.

                    Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster


                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • MELTEM70
                      Neuer Benutzer
                      • 09.04.2023
                      • 11

                      #11
                      oh super, danke "Charlie24" habe ich gefunden. Im Elster unter dem button auf der linken Seite Anlagen hinzufügen/entfernen :-)

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                      • MELTEM70
                        Neuer Benutzer
                        • 09.04.2023
                        • 11

                        #12
                        bei der Anlage haushaltsnahe Aufwendungen hat es mehrere Punkte
                        1-geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt
                        2-Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
                        3-Handwerkerleistungen ...usw.
                        Wo trägt man hierbei die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ein?

                        Und welche Kosten dürfen überhaupt eingetragen werden? (Hausmeisterkosten, Kabel/Antenne, Reinigung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Niederschlagswassergebühr, Strom Allgemein, Aufzug, Sonstige Betriebskosten, Außenanlage)

                        Vielen Dank im Voraus :-)

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45932

                          #13
                          Und welche Kosten dürfen überhaupt eingetragen werden?
                          Hausmeisterkosten und Reinigung bei den Haushaltsnahen Dienstleistungen

                          Aufzugs- und Heizungswartung einschließlich Schornsteinfeger bei den Handwerkerleistungen.

                          Eigentlich sollte die Beträge nach § 35a EStG in der Nebenkostenabrechnung extra ausgewiesen sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • MELTEM70
                            Neuer Benutzer
                            • 09.04.2023
                            • 11

                            #14
                            Danke für die Antwort "Charlie24", die Nebenkostenabrechnung ist nicht nach §35a ausgewiesen. Die Abrechnung macht bei mir nicht die Hausverwaltung sondern die Vermieterin.
                            Wo trage ich die restlichen Punkte ein? Kabel/Antenne, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Niederschlagswassergebühr, Strom Allgemein, Sonstige Betriebskosten, Außenanlage

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                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45932

                              #15
                              Wo trage ich die restlichen Punkte ein?
                              Nirgendwo ! Die sonstigen Nebenkosten gehören zu den Kosten der Lebenshaltung, dafür gibt es keine steuerlichen Vergünstigungen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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