Anteilige Einkünfte aus Forst GbR angeben

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  • Bielefelderin
    Neuer Benutzer
    • 08.06.2021
    • 10

    #1

    Anteilige Einkünfte aus Forst GbR angeben

    Hallo zusammen!

    Ich bin Gesellschafterin (10 %) einer Forst GbR. Das Geschäft ist Verpachtung von Forst-Flächen und Verkauf von Holz. Ich möchte nun die anteiligen Gewinnne aus der EÜR in meiner Steuererklärung angeben und habe dafür Anlage L ausgewählt. Als Feld habe ich Zeile 32 " Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten" ausgewählt und dort meinen anteiligen "Gewinn" eingetragen. Ist das korrekt?

    Ich hadere, ob ich es nicht besser in Zeile 25 "Grundstücksgemeinschaften" hätte eintragen sollen.

    Kennt sich hier jemand aus und kann mir weiterhelfen?

    Vielen lieben Dank bereits!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Bei mir steht in Zeile 32 der Anlage L für 2022:

    In Zeile 31 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt(Euro)

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    • Bielefelderin
      Neuer Benutzer
      • 08.06.2021
      • 10

      #3
      Oh enntschuldige bitte. Ich habe zwei Baustellen komplett durcheinander geworfen. Meine Forst Geschichte hatte ich schon geklärt. Meine Frage bezog sich auf ein ähnliches Szenario jedoch für eine Acker GbR. Hier ist Anlage V korrekt. Ich ändere es nochmal und trage dort meinen Gewinn lieber in Zeile 25 "Grundstücksgemeinscht" ein. Da man aber zur Gesellschaft nirgends Angaben machen kannn/soll werde ich wohl die Möglichkeit nutzen, im Hauptbogen noch Anmerkungen zu ergänzen. Klingt das nach einem guten Plan?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        In der Spalte links vom Betrag kannst du die Gemeinschaft doch benennen?

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Meine Frage bezog sich auf ein ähnliches Szenario jedoch für eine Acker GbR. Hier ist Anlage V korrekt.
          Es sei denn, es würde noch ein ruhender Landwirtschaftsbetrieb existieren, dann wären wir auch wieder bei der Anlage L.

          Aber das ist zunächst Steuerrecht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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