Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erststudium oder Zweitstudium

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erststudium oder Zweitstudium

    Hallo. Folgendes Problem. Mein Sohn hat seine Ausbildung schon seit einiger Zeit beendet und letztes Jahr ein Studium neben der Arbeit angefangen. Ist das jetzt ein Erst
    oder ein Zweitstudium? Habe Berichte gelesen, die sich irgendwie widersprechen. Werden die Ausgaben dann für das Studium, wie Laptop etc. unter Werbungskosten eingetragen?
    Vielen Dank.
    MFG

    #2
    Ein Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung ist grundsätzlich ein Zweitstudium, insofern Werbungskosten.

    Allerdings dürfte diese Frage eher keine praktische Relevanz haben, insofern das Studium neben der Arbeit stattfindet und die Kosten dafür die Einkünfte nicht übersteigen.

    Im Übrigen betrifft die Frage Steuerrecht und nicht Elster.

    Kommentar


      #3
      Erst einmal Danke für die schnelle Antwort. Natürlich betrifft das Elster. Ich muss ja wissen ob ich die Ausgaben unter den Werbungskosten oder unter Sonderausgaben eintragen muss.
      Und es wird halt zwischen Erst und Zweitstudium unterschieden. Warum sollten die Kosten für das Bachelor Studium nicht von der Steuer abgesetzt werden können?

      Kommentar


        #4
        Ich muss ja wissen ob ich die Ausgaben unter den Werbungskosten oder unter Sonderausgaben eintragen muss.
        Genau das ist aber doch eine steuerrechtliche Frage. Wenn die Kosten jährlich nicht über 6.000,00 € liegen, ist da bei jemand, der weiter einem Hauptberuf nachgeht

        und Steuern zahlt, regelmäßig kein Unterschied, was die steuerlichen Auswirkungen angeht. Es könnte im Einzelfall sogar günstiger sein, wenn es

        Sonderausgaben wären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X