Hi, nach Recherchieren im Internet komme ich hier einfach nicht weiter.
Habe als Kleinunternehmer und Händler Kosten, die ich richtig verbuchen möchte in Elster (in der EÜR Anlage).
1) Zum Beispiel nutze ich eine Buchhaltungssoftware (Lexoffice/Cloud), wo mir jeden Monat die gleiche Summe Geld abgebucht wird.
Frage mich, ob es in
"Rechts- & Steuerberatung, Buchführung" oder in "Laufende EDV-Kosten" gebucht werden soll?
2) Dann habe ich noch so einen Fall, wo ich nicht weiterkomme.
Habe als Händler Waren von Kunden zurückgeschickt bekommen (Retoure) und das Geld wurde mir dann von meinem Konto abgebucht, da der Kunde ja sein Geld wiederhaben möchte.
Um welche Art Kosten handelt es sich hier, die ich dann in Elster verbuchen müsste?
Habe als Kleinunternehmer und Händler Kosten, die ich richtig verbuchen möchte in Elster (in der EÜR Anlage).
1) Zum Beispiel nutze ich eine Buchhaltungssoftware (Lexoffice/Cloud), wo mir jeden Monat die gleiche Summe Geld abgebucht wird.
Frage mich, ob es in
"Rechts- & Steuerberatung, Buchführung" oder in "Laufende EDV-Kosten" gebucht werden soll?
2) Dann habe ich noch so einen Fall, wo ich nicht weiterkomme.
Habe als Händler Waren von Kunden zurückgeschickt bekommen (Retoure) und das Geld wurde mir dann von meinem Konto abgebucht, da der Kunde ja sein Geld wiederhaben möchte.
Um welche Art Kosten handelt es sich hier, die ich dann in Elster verbuchen müsste?
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