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EÜR für in Erbengemeinschaft betriebene Photovoltaikanlage

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    EÜR für in Erbengemeinschaft betriebene Photovoltaikanlage

    Moin zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage an diese grandiose Community.

    Eine Photovoltaikanlage ist im Rahmen einer Erbschaft auf eine Erbengemeinschaft übergegangen. Im Rahmen der EÜR wurde bisher angegeben, dass es sich um eine Einzelfirma handelt und diese nur einem der Ehepartner zuzuordnen ist. Wie ist jetzt vorzugehen? Ich habe schon einige Kombinationen ausprobiert, bekomme aber immer wieder Fehlermeldungen.

    Muss darüber hinaus noch eine weitere Anlage generiert werden, aus der die Zuordnung der Erträge aus dem Gewerbebetrieb zu den einzelnen Erben hervorgehen?

    Viele Grüße
    Ann

    #2
    Eine Photovoltaikanlage ist im Rahmen einer Erbschaft auf eine Erbengemeinschaft übergegangen. Im Rahmen der EÜR wurde bisher angegeben,...
    Welche Art von Anlage ? Freiflächenanlage ? Anlage auf einem Gebäude ? Dann auch Gebäudeart und Leistung angeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es ist eine Anlage auf einem Gebäudedach. Aktuell wird die Einspeisung noch mit USteuer vergütet und die Einnahmen werden auch noch nicht als Liebhaberei gewertet. Das kann sich in Zukunft ändern, aber nicht für 2021.

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        #4
        Das kann sich in Zukunft ändern, aber nicht für 2021.
        Das stimmt natürlich. In der EÜR würde ich bei einer Erbengemeinschaft bei Rechtsform des Betriebs Sonstige Personengesellschaft

        auswählen. Welche Fehlermeldungen gibt es denn konkret ?

        Muss darüber hinaus noch eine weitere Anlage generiert werden, aus der die Zuordnung der Erträge aus dem Gewerbebetrieb zu den einzelnen Erben hervorgehen?
        Für die Erbengemeinschaft muss eine Feststellungserklärung ESt 1 B eingereicht werden: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

        In der erfolgt in der Anlage FE1 die Aufteilung der laufenden Einkünfte, in der Regel wird alles nach der Erbquote verteilt.

        Die einzelnen Erben müssen ihren Gewinn-/Verlustanteil in der Anlage G zur eigenen Einkommensteuererklärung angeben. Falls die für 2021

        schon Steuerbescheide erhalten haben, wird das Finanzamt die Bescheide von amtswegen ändern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          In Zeile 6 habe ich jetzt die sonstige Personengesellschaft stehen und für Zeile 8 "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A/Lebenspartner(in) A/Gesellschaft/Körperschaft". Das wird akzeptiert. Gesellschaft erscheint mir passend. Damit ist der Fehler jetzt wohl behoben.

          Mit den Vordrucken werde ich mich dann mal beschäftigen. Dürften ja ähnlich sein, wie bei einer Feststellungserklärung.

          Vielen Dank, Charly24

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            #6
            Ich meinte: Ähnlich wie bei anderen Feststellungserklärungen

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              #7
              Ich meinte: Ähnlich wie bei anderen Feststellungserklärungen
              Wenn das die gleiche Erbengemeinschaft ist wie die mit den Vermietungseinkünften, gehört alles zusammen in nur eine Feststellungserklärung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Jetzt stellt sich leider eine weitere Frage. Die Feststellungserklärung habe ich fast fertig. Die Quoten habe ich bereits in der Anlage FB hinterlegt. Sofern alle Beträge nach gleichem Schlüssel zu verteilen sind, brauche ich in der Anlage FE 1 keine Beteiligten mehr anlegen? Dort steht, dass man nur bei Abweichung von der Quote einen Eintrag machen soll. Eine Abweichung liegt in diesem Fall nicht vor.

                Ich würde die Feststellungserklärung gern mit der EÜR technisch verknüpfen. Das geht aber wohl nicht, oder?
                Zuletzt geändert von Ann2022; 27.07.2023, 10:33.

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                  #9
                  Zitat von Ann2022 Beitrag anzeigen
                  ....... Ich würde sie gern mit der EÜR technisch verknüpfen. Das geht aber wohl nicht, oder? ...
                  Hallo Ann2022,
                  die EÜR ist eine eigenständige Erklärung und muss immer separat übermittelt werden.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    Ich würde sie gern mit der EÜR technisch verknüpfen. Das geht aber wohl nicht, oder?
                    Nein, das ist nicht möglich, die EÜR ist getrennt zu übertragen. Eine automatische Übernahme von Werten ist nicht möglich, das geht nur manuell.

                    Sofern alle Beträge nach gleichem Schlüssel zu verteilen sind, brauche ich keine Anlage FE 1?
                    Doch, schau dir mal in der Anlage FE 1 den Bereich 2- Einkunftsart Gewerbebetrieb an. Dort ist der Gewinn/Verlust in Zeile 17 manuell zu erfassen,

                    auch wenn alles nach Schlüssel verteilt wird
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ja genau, in Zeile 17 habe ich den Gesamtgewinn eingetragen. Die Verteilung erfolgt dann nach der festgelegten üblichen Quote.

                      Ich meinte Zeile 74 beim jeweiligen Beteiligten selbst

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                        #12
                        Ich meinte Zeile 74 beim jeweiligen Beteiligten selbst
                        Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, müssen die Beteiligten bzw. deren Nummern in der FE 1 nicht mehr erfasst werden.

                        Bis 2020 war das nach meiner Erinnerung anders, da musste man bei Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen immer alle eintragen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Perfekt! Dann habe ich alles :-)

                          1000 Dank!!!

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