Moin zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage an diese grandiose Community.
Eine Photovoltaikanlage ist im Rahmen einer Erbschaft auf eine Erbengemeinschaft übergegangen. Im Rahmen der EÜR wurde bisher angegeben, dass es sich um eine Einzelfirma handelt und diese nur einem der Ehepartner zuzuordnen ist. Wie ist jetzt vorzugehen? Ich habe schon einige Kombinationen ausprobiert, bekomme aber immer wieder Fehlermeldungen.
Muss darüber hinaus noch eine weitere Anlage generiert werden, aus der die Zuordnung der Erträge aus dem Gewerbebetrieb zu den einzelnen Erben hervorgehen?
Viele Grüße
Ann
ich habe mal wieder eine Frage an diese grandiose Community.
Eine Photovoltaikanlage ist im Rahmen einer Erbschaft auf eine Erbengemeinschaft übergegangen. Im Rahmen der EÜR wurde bisher angegeben, dass es sich um eine Einzelfirma handelt und diese nur einem der Ehepartner zuzuordnen ist. Wie ist jetzt vorzugehen? Ich habe schon einige Kombinationen ausprobiert, bekomme aber immer wieder Fehlermeldungen.
Muss darüber hinaus noch eine weitere Anlage generiert werden, aus der die Zuordnung der Erträge aus dem Gewerbebetrieb zu den einzelnen Erben hervorgehen?
Viele Grüße
Ann
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