Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Datenübernahme in Steuererklärung aus der elektr. Lohnsteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Datenübernahme in Steuererklärung aus der elektr. Lohnsteuererklärung

    Hallo, ich erstelle zum ersten mal die Steuerklärung über "MeinElster" für 2022. Was muss ich tun damit die Daten (Bruttolohn, Arbeitnehmerbeiträge usw.) automatisch in die Erklärung übernommen werden?

    #2
    https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern...alten%22%20aus.

    Kommentar


      #3
      Was muss ich tun damit die Daten (Bruttolohn, Arbeitnehmerbeiträge usw.) automatisch in die Erklärung übernommen werden?
      Nachdem du einen Entwurf gestartet und Namen und persönliche ID eingetragen hast, wird dir, wenn freigeschaltet, der Bescheinigungsabruf

      angeboten. Das sieht dann so aus:

      Bescheinigungen_VaSt.jpg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke für die Info, habe die Freischaltung, auch für meine Frau (Zusammenveranlagung), beantragt.

        Fragen: werden die Daten dann in alle relevanten Anlagen (z.B.: Anlage N) übernommen, oder nur beim Bearbeiten dieser Anlage? Muss die Übernahme für jede Anlage durchgeführt werden?

        Bin dann mal gespannt ob alles wirklich so einfach funktioniert...
        Freundliche Grüße
        NOTAX23

        Kommentar


          #5
          Lass Dich überraschen.

          Kommentar


            #6
            Die Übernahme muss vor allen Dingen personenbezogen durchgeführt werden. Also zuerst deine Daten abrufen und übernehmen und dann zurück

            zur Personenauswahl und die Daten der Frau abrufen. Die Daten für jede Person werden in einem Rutsch übernommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X