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Steuer auf Devisenhandel

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    Steuer auf Devisenhandel

    Wenn ich mehr Verluste als Gewinne im Devisenhandel habe auf meinem Auslandsbroker IBKR, muss ich dann überhaupt die Steuern abgeben?
    Ich liege auch unter dem Steuerfreibetrag.

    ​​​​​​Bitte einfach und menschlich antworten, ich verstehe lange Texte nicht so gut.


    ​​​​​ich weiß nicht genau wie dass funktionieren soll.

    #2
    Wenn du die Verluste mit Gewinnen irgendwann in der Zukunft verrechnen willst, wirst du sie erklären müssen, damit sie vom Finanzamt festgestellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok sehe gerade ich hatte einen Gewinn von 12 Euro circa was nun? Wo müssen die eingetragenen werden?

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        #4
        Ok sehe gerade ich hatte einen Gewinn von 12 Euro circa was nun? Wo müssen die eingetragenen werden?
        Wenn es wirklich um Devisenhandel geht, würden die in die Anlage KAP gehören. Hast du den Sparer-Pauschbetrag im Inland ausgeschöpft oder nicht ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Naja ich habe dass halt Mal von Euro in USD gehandelt um USD Aktien zu kaufen und dabei ist dann ein minimaler Gewinn entstanden, andere sagen dass kommt in sonstige Veräußerungs geschäfte. Ich habe den pauschbetrag nicht aufgebraucht

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            #6
            Nein, das sind Kapitaleinkünfte ... was mir auch erst vor kurzem klar geworden ist.

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              #7
              Aber wo steht dass ? L.E. Fant
              diese gewinne sind nicht Mal gelistet von ibkr o.o

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                #8
                Zitat von Yoloooo Beitrag anzeigen
                diese gewinne sind nicht Mal gelistet von ibkr o.o
                Bei mir stehen die schon immer drin, wenn ich den Jahreskontoauszug erstelle.

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                  #9
                  Hallo,

                  Naja ich habe dass halt Mal von Euro in USD gehandelt um USD Aktien zu kaufen und dabei ist dann ein minimaler Gewinn entstanden
                  Ich hoffe ich hab es richtig verstanden, und du hast Euro in US-$ transferiert, diese US-$ dann z.B. ein paar Tage liegen gelassen, und dann damit Aktien gekauft. Richtig?

                  Dann musst du die Aktiengeschäfte von den Devisen (Währungen) trennen.
                  Aktien gehören zu den Kapitalerträgen, Währungen hingegen zu den Sonstigen Einkünften.

                  Kapitalerträge sind in der Anlage KAP zu erklären.
                  Dabei gibt es einen Freibetrag (der sogenannte Sparer-Pauschbetrag, aktuell 1000 Euro pro Person). Trotzdem könnte es bei Erträgen im Ausland ratsam sein, auch unter dieser Summe zu erklären (das Finanzamt wird in der Regel von der Bank/dem Broker eine Meldung bekommen, mit entsprechenden Nachfragen vom Finanzamt bei dir).

                  Sonstige Einkünfte sind in der Anlage SO zu erklären.
                  Konkret dürfte da wichtig sein, dass es eine Freigrenze von 600 Euro gibt, liegt man darunter, dann ist es steuerfrei, man muss es gar nicht erklären.
                  Liegt man im Minus, dann kann man aber erklären um einen Verlustvortrag zu bekommen (für die Zukunft).

                  Noch ein Hinweis weil das immer wieder falsch verstanden wird: Währungsveränderungen während der Haltezeit der Aktien gehören zu den Aktien. Man rechnet den Verkaufspreis minus den Kaufpreis minus die Spesen, alles umgerechnet in Euro zum jeweils aktuellen Kurs.
                  Währungsspekulationen beginnen mit dem Erwerb der Fremdwährung (Umtausch, oder Verkauf eines Wertpapiers) und enden mit der Abgabe der Fremdwährung (wieder Umtausch, oder Kauf eines Wertpapiers, oder Kauf von irgendetwas anderem).

                  Bitte einfach und menschlich antworten, ich verstehe lange Texte nicht so gut.
                  Sorry, ist jetzt doch etwas lang geworden. Aber ich habe versucht, es gut zu strukturieren.

                  Nein, das sind Kapitaleinkünfte ... was mir auch erst vor kurzem klar geworden ist.
                  Begründung?

                  Zugegeben, mich stört etwas der Begriff "Devisenhandel" (siehe: Wikipedia). Ich gehe aber davon aus, dass es um eine reine Währungsspekulkation geht, vermutlich nicht einmal bewusst.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #10
                    Kann ich dass denn dann beispielsweise unter sonstiges eintragen? Aber wie wird dass dann unter sonstiges mit dem Freibetrag verrechnet ?

                    Oder soll ich es in Kap einfach eintragen da es sich sowieso nur um 10 Euro handelt ?

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                      #11
                      Hallo,

                      ich denke es war doch zu umfangreich geschrieben. Sorry.
                      Für dich wichtig ist vor allem, dass es eine Freigrenze gibt (600 Euro). Daher sind deine paar Euro steuerfrei, und müssen nirgendwo angegeben werden.

                      Ob du aber ansonsten (in der Anlage KAP) alles richtig rechnest, da hab ich so meine Zweifel bei solchen Grundsatzfragen. Daher hatte ich beispielsweise skizziert, wie man Aktiengeschäfte ausrechnet (mein Absatz der mit dem Hinweis beginnt).

                      Aber wie wird dass dann unter sonstiges mit dem Freibetrag verrechnet ?
                      Es wird gar nicht mit dem Freibetrag=Sparer-Pauschbetrag verrechnet, das ist eine andere Baustelle. Bei Sonstigen Einkünften gibt es wie gesagt eine eigene Freigrenze (aber wohlgemerkt, eine Freigrenze, das ist etwas anderes als ein Freibetrag, bitte ggf. googlen).

                      Oder soll ich es in Kap einfach eintragen da es sich sowieso nur um 10 Euro handelt ?
                      Das wäre völlig falsch (würde in deinem konkreten Fall aber zur identischen Steuer führen).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Dann musst du die Aktiengeschäfte von den Devisen (Währungen) trennen.
                        Aktien gehören zu den Kapitalerträgen, Währungen hingegen zu den Sonstigen Einkünften.
                        Zur Info:
                        Durch geänderte Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022) müssen neuerdings Währungsgewinne aus Fremdwährungskonten o.ä. als Einkünfte aus Kapitalvermögen stets versteuert werden.
                        Nicht gelten soll dies, sofern die Währungsgewinne und -verluste aus Fremdwährungsguthaben auf Zahlungsverkehrskonten, Kreditkarten und sonstigen digitalen Zahlungsmitteln beruhen.

                        https://www.private-banking-magazin....ziehung-wegen/
                        Zuletzt geändert von Kent; 29.07.2023, 18:01.
                        mfg. - Kent

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                          #13
                          Hallo Kent,

                          Danke für die Info, war mir nicht bekannt.

                          Aber das trifft hier wohl gar nicht zu, denn es gibt noch eine weitere Ausnahme.
                          Zitat aus dem verlinkten Artikel: "Abweichend von der Behandlung von verzinslichen Fremdwährungsstrukturen vertritt das BMF die Auffassung, dass unverzinsliche Kapitalforderungen sowie unverzinsliche Fremdwährungsguthaben weiterhin (nur) als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln sind."

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #14
                            Ich kenne das BMF-Schreiben aus 2022 zwar schon, nachdem aber oben vom Devisenhandel die Rede war, habe ich Kapitaleinkünfte angenommen.

                            Hier liegt augenscheinlich ein privates Veräußerungsgeschäft vor, dass nicht erklärt werden muss.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Charlie24 also nichts machen zu den Devisenhandel? Somit auch nicht belangt werden können? Falls ja danke

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