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Grundsteuer: Anlage A oder B? LuF oder nicht?

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    Grundsteuer: Anlage A oder B? LuF oder nicht?

    Hallo zusammen, im Herbst dachte ich, dass ich meine Grundsteuererklärung mit Hilfe der Hotline erledigt hätte. Leider ist dem nicht so, das Finanzamt hat sich gemeldet. Vielleicht bekomme ich hier Tips und Erklärungen. Folgender Sachverhalt:
    Bundesland Bayern
    Wir besitzen ein Grundstück mit 13.779qm. Für dieses Grundstück habe ich drei Aktenzeichen. Einmal die Wiese hinterm Haus als luf-Fläche, dann eines für das Wohnhaus (Austragshaus, Hausnummer 10) und eine für das ehemalige Bauernhaus (Hausnummer8). Das ehemalige Stall ist noch bei dem Vorbesitzern abgebrannt und wurde dann abgerissen. Wir haben das alte Bauernhaus zu einem Pferdestall umgebaut mit überdachten Flächen zur Heulagerung und Maschinen. Mein Mann und ich haben keine aktive Landwirtschaft. Mein Vater hat eine land- und Forstwirtschaft im Hobbybereich. Seine Geräte sind zum Großteil bei uns untergestellt.
    Das Finanzamt akzeptiert nun meine Zuordnung zu LUF nur bei der Wiese (voraussichtlich), für den Pferdestall soll ich Grundsteuer B ausfüllen. Auf diesem Grundstücksteil stehen Obstbäume, Obststräucher, Gemüsebeete und Laub- und Nadelbäume.
    Muss ich den Pferdestall samt umliegender Fläche jetzt tatsächlich zum Grundvermögen geben? Das Finanzamt hat mir erklärt, dass ich keine Landwirtschaft habe und es deswegen so ist. Ende der "Diskussion".
    Anbei Bilder der Fläche mit ungefährer Aufteilung.
    Viele Grüße und herzlichen Dank
    Susi
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    Zuletzt geändert von SusiW; 27.07.2023, 19:49.

    #2
    Du kannst dem Finanzamt bezüglich der Pferdehaltung folgen oder mit ihm streiten, da können wir dir kaum einen Rat geben.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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