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Einkommensteuererklärung 2022 nochmals senden nach Bestandskraft

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    Einkommensteuererklärung 2022 nochmals senden nach Bestandskraft

    Hallo und schönes Wochenende, inzwischen habe ich die Meldung von der Rentenversicherung über die rückwirkende Bewilligung der Teil-Rente. Die Bezugsbescheinigung für 2022 (nur verrechnetes Krankengeld) kann ich auch schon im Belegabruf sehen.

    Kann ich die 22er Erklärung noch mal senden mit den zusätzlichen Zahlen (Rente und gekürztes Krankengeld) oder geht diese ins Nirvana. Mein alter 22er Bescheid ist von März 2023. Ich befürchte, selbst die Rentenbezugs-Mitteilung sehen die Mitarbeiter nicht automatisch, zwecks Änderung von amtswegen, weil der Bescheid schon durch ist.

    Oder sollte ich lieber alles postalisch zur Änderung zusenden?

    Mit freundlichen Grüßen
    Zuletzt geändert von Koschte; 28.07.2023, 14:00.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    Oder sollte ich lieber alles postalisch zur Änderung zusenden?
    Ich würde den Rentenbescheid als PDF einscannen und als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt hochladen.

    https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr

    Die Erklärung für 2022 erneut übermitteln bringt nichts. Du kannst dir zwar einen Entwurf anlegen, damit du zu einer Steuerberechnung kommst,

    aber übermitteln würde ich den nicht, es sei denn, das Finanzamt würde ausdrücklich darum bitten, was nach meiner Erfahrung nicht üblich ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der Bescheid ist zwar bestandskräftig. In Deinem Fall gibt es aber Bescheidänderungsvorschriften, d.h. der Bescheid darf und wird trotz Bestandskraft punktuell (= in dem Punkt) geändert.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Danke, ich weiß, aber ich wusste nicht, wie man es technisch am besten macht. Ich möchte ja auch das Krankengeld gekürzt bekommen und nicht nur die Rente nachversteuert. Und die Krankenkasse käst sich einfach nicht aus mit ihrer neuen korrigierten Krankengeldmeldung. Ich werde das einfach selber mal dazuschreiben. Vielleicht wird es berücksichtigt.
        Mit freundlichen Grüßen,
        Koschte

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