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Unterhaltleistung § 33 a EStG in 2 Anlagen eingeben?

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    Unterhaltleistung § 33 a EStG in 2 Anlagen eingeben?

    Hallo zusammen,

    Einkommensteuererklärung 2019.

    Ich habe Anlage Unterhalt vollständig ausgefüllt. Ich kann aber der § 33 a EStG in Detaillierte Steuerberechnung nicht finden. Erst nachdem ich die belastung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen unter unter "4- Andere Aufwendungen -> Sonstige außergewöhnliche Belastungen" hinzugefügt habe, dann kann ich der § 33 a EStG in Detaillierte Steuerberechnung finden. Weisst jemand warum? darfich deselbe unterhalt betrag unter 2 Anlagen eingeben?
    Art der Aufwendungen Höhe der Aufwendung Anspruch auf zu erwartende / Erhaltene Versicherungsleistungen, Beihilfen, Unterstützungen; Wert des Nachlasses und so weiter
    unterstützung 4000 ??
    kann jemand bitte die dritte spalte erklären? geht es hier um die höchstbetrag?

    Danke euch im Voraus.
    LG
    Etsh

    #2
    Unterhalt ist in der Anlage Unterhalt zu erklären und nicht in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen, doppelt schon überhaupt nicht !

    Für wen wird den Unterhalt geleistet ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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