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Aufwendungen für Arbeitsmittel - Arbeitgeber verlassen

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    Aufwendungen für Arbeitsmittel - Arbeitgeber verlassen

    Hallo zusammen,

    Ich habe einen computer gekauft die ich absetzen will. In Anlage N > 11- Aufwendungen für Arbeitsmittel habe ich es eingegebn.

    Da ich aus dem Unternehmen ausgeschieden bin, kann ich leider keine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Der Arbeitgeber kooperierte mit meiner Anfrage nicht, da der Arbeitgeber aufgrund der Größe des Betriebs nicht für jeden Mitarbeiter eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann. Ich habe das Gerät nicht privat benutzt.

    Darf ich 100 % des Preises stadt 50% eingeben?

    LG
    Mohamed Hicham

    #2
    Die Frage, was ein:e Bearbeiter:in an Belegen, idF eine Bescheinigung vom Arbeitgeber sehen will, hängt vom Einzelfall ab und hat jenseits des bekannten Regelung, dass Belege grundsätzlich nur vorzuhalten sind, nichts mit Elster zu tun.

    Letztlich dürften die Anforderungen an einen Nachweis vom Beruf, von den Kosten und beruflichen Anteil abhängen. Ich musste bei meiner Hardware für den beruflichen Anteil von 50% seit Jahrzehnten keine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.

    Kommentar


      #3
      Dass eine 100%-ige berufliche Nutzung anerkannt wird, ist unwahrscheinlich. Da muss man dann schon mehr als einen Computer haben.

      Mit ELSTER hat das nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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