Hallo Charlie, wie schön, dass Du das Thema wohl über Jahre so treu verfolgst. Du hast sicherlich auch einen Link zu dieser Einschätzung des BFH und der vom BVerfG zurückgewiesenen Anfrage ? Das Thema berührt mich persönlich nicht, wie ich sagte, es geht um eine ältere Dame, die (finanziel, aber auch körperlich) nicht mehr in der Lage ist, jedes Jahr zum Steuerberater zu laufen, 500 EUR zu zahlen, damit sie dann paar EUR nicht nachzahlen braucht. Also eher ein menschliches als ein finanztechnisches Problem. Vielen Dank nochmal für Dein Verständnis.
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Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, Unfallversicherung etc.)
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Ich bin zwar nicht angesprochen, aber unter https://www.haufe.de/steuern/finanzv...64_455610.html lassen sich alle Aktenzeichen finden. Inwiefern das der Befriedigung menschlichen Interesses dient, erschließt sich mir nicht. Das Urteil des BFH ist zwar im Volltext frei verfügbar, aber wenig spannend, der Nichtannahmebeschluss des BVerfG ist nicht veröffentlicht, es ist sehr wahrscheinlich, dass er wie regelmäßig weder Leitsätze noch Begründung enthält.
Da abschließend geklärt ist, dass Elster richtig rechnet, ziehe ich mich zurück.
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... dass Du das Thema wohl über Jahre so treu verfolgst.
Es gab immer Höchstbeträge, auch bei den vor 2005 geltenden Vorschriften, die im Rahmen einer Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG
für eine Übergangszeit anwendbar waren. Das ist eben jetzt vorbei und das trifft uns genauso wie die ältere Dame, für die du dich einsetzt.
Wir gehören nämlich auch zu den Rentenbeziehern und wenn ich unsere weiteren Vorsorgeaufwendungen, wie Beiträge für Haftpflicht- und
Unfallversicherungen sowie für Wahlleistungen in der privaten Krankenversicherung aufaddiere, sind das bei uns über 2.000,00 € jährlich, die
steuerlich unter den Tisch fallen und die ich auch gar nicht mehr in die Erklärung eintrage. Bringt ja nichts !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke,nehme ich erstmal so hin
Die 1.900,00 € sind bei Rentnern auch deshalb schnell erreicht, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung zu 100% selbst bezahlt werden müssen.
Ich habe in der Verwandtschaft eine Rentnerin, deren Rente gerade so zum Leben reicht. Da fallen bisher auch keine Steuern an, trotzdem
liegt der Eigenanteil bei der Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt über 2000,00 €.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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