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Ich bin Freiberufler und arbeite zusätzlich in einem normalem Beruf.

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    Ich bin Freiberufler und arbeite zusätzlich in einem normalem Beruf.

    Hallo,

    Zu meiner Person:
    Da ich nach der der Nutzung der Steuersoftware WiSo für 2022 nur böse Briefe vom Finanzamt bekommen habe. Da die hälfte fehlte, habe ich mich entschieden dieses Jahr die Steuern über Elster selber zu machen. Da Elster allerdings hochkompliziert ist fange ich jetzt schon mit dem lernen dafür an.
    Ich arbeite in einem normalem Job auf Steuerklasse 1 zusätzlich bin ich beim Gewerbeamt und Finanzamt gewerblich als Kleinunternehmer gemeldet, da ich zusätzlich freiberuflich als Moderator arbeite.

    Mein Anliegen:
    Ich habe bereits rausgefunden, dass ich die Anlage EÜR ausfüllen muss. Diese habe ich bereits gefunden.
    Dann muss ich wohl (bin mir allerdings immer noch nicht ganz sicher ob ich dazu verpflichtet bin) Anlage G ausfüllen. Wenn ich allerdings bei Elster nach Anlage G suche gibt es diese gar nicht. Daraufhin habe ich hier im Forum gefunden, dass es wohl die Einkommensteuererklärung sein soll. Allerdings gibt es da auch wieder verschiedene in Elster. Es gibt es eine Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) und es gibt eine Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht (ESt 1 C). Welche davon ist die richtige?

    Als nächstes soll man wohl eine Anlage S ausfüllen. Allerdings finde ich auch dazu wieder nichts bei Elster. Auch Google verrät mir nicht was Anlage S sein soll.
    Was ist Anlage S und wie finde ich sie bei den Elster Formularen?

    Nicht sicher bin ich mir ob ich die Gewerbesteuerjahreserklärung ausfüllen muss oder nicht. Mit meiner freiberuflichen Arbeit verdiene ich 10.000€ bis maximal 14.000€ im Jahr. Muss ich die dann ausfüllen oder nicht? Falls ja, auch diese finde ich bei Elster nicht. Welches Formular muss man dazu auswählen?

    Ebenfalls nicht sicher bin ich mir ob ich die Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen muss. Falls ja, ebenfalls diese finde ich bei Elster nicht. Welches Formular soll es denn sein?

    Zum Schluss bin ich mir auch bei der Umsatzsteuerjahreserklärung nicht sicher ob ich sie ausfüllen muss oder nicht. Falls ja, auch diese ist bei den Elster Formularen nicht zu finden.

    Falls mir einer die Fragen beantworten kann wäre ich sehr Dankbar.
    Lieben Gruß Mathias

    #2
    Ich kann nicht alles beantworten, aber ein bisschen was:

    Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (außer du wohnst im Ausland oder so), also ist ESt 1 A die richtige Einkommensteuererklärung.

    Die Anlagen G und S sind Anlagen zu ebendieser Steuererklärung - man kann sie beim Bearbeiten der ESt-Erklärung hinzufügen.

    Es ist nur eine dieser Anlagen nötig, und zwar G, wenn deine Arbeit gewerblich ist, und S, wenn es sich um selbstständige Arbeit handelt. Was "selbstständige Arbeit" im Sinne des ESt-Gesetzes ist, ist in § 18 definiert - kannst du ja mal durchlesen. Aber wenn du bereits ein Gewerbe angemeldet hast, hast du ja anscheinend schon herausgefunden, dass du einer gewerblichen (und keiner selbstständigen) Tätigkeit nachgehst.

    Eine Gewerbesteuererklärung braucht man logischerweise nur bei einer gewerblichen Tätigkeit einreichen - Selbstständige im Sinne von § 18 zahlen keine Gewerbesteuer. Ob man bei ~10TEUR Gewerbeertrag eine GewSt-Erklärung einreichen muss,scheint vom jeweiligen Finanzamt abzuhängen, aber es schadet auch nichts, immer eine einzureichen - man braucht ja i.d.R. nur eine einzige Zahl (den Gewerbeertrag) eintragen und sonst nichts. Macht also kaum Arbeit.

    USt-Voranmeldungen braucht man nicht angeben, wenn man bei der Anmeldung der Tätigkeit angekreuzt hat, dass man § 19 UStG in Anspruch nimmt (also die "Kleinunternehmerregelung"). Die jährliche USt-Erklärung muss man dann aber trotzdem abgeben, aber dort nur zwei Zahlen reinschreiben (den aktuellen Umsatz und den Vorjahresumsatz).

    Wenn du die USt-Formulare auf Elster nicht findest, hast du vielleicht nur ein auf E-Mail registriertes Konto dort. Allerdings dürftest du dann auch die ESt-Formular nicht sehen. Das ist merkwürdig.

    Naja, das mal auf die Schnelle...

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      #3
      ... hast du vielleicht nur ein auf E-Mail registriertes Konto dort.
      Dann hätte er aber auch die Gewinnermittlung (EÜR) nicht finden können, sondern nur die Fragebögen.

      https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ok danke schon mal für die vielen Antworten.

        keine Ahnung wie ich dort registriert bin. Hatte bei der erst Anmeldung einen Brief per Post und eine E-Mail bekommen. In beidem Stand ein Code den ich eingeben musste. Außerdem habe ich eine Datei plus Passwort zum anmelden.

        Also muss ich zusammengefasst die EÜR, die Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) einschließlich Anlage G, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuerjahreserklärung ausfüllen?

        Ich habe nun auch die Gewerbesteuererklärung bei Elster gefunden. Ich war wohl erst auf der falschen Such Seite in Elster. Unter Alle Formulare habe ich sie gefunden.
        Nur die Umsatzsteuerjahreserklärung finde ich dort nicht. Dafür aber eine Umsatzsteuererklärung, ist das vielleicht das selbe?

        Lieben Gruß Mathias

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          #5
          Zitat von MathiasM Beitrag anzeigen
          Also muss ich zusammengefasst die EÜR, die Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) einschließlich Anlage G, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuerjahreserklärung ausfüllen?
          Ja, das ist richtig.

          Und die "Umsatzsteuerjahreserklärung" heißt tatsächlich "Umsatzsteuererklärung" (das unterm Jahr wären "Umsatzsteuervoranmeldungen", aber die braucht man als Kleinunternehmer nicht abgeben).

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            #6
            Danke, sehr lieb von euch.

            Lieben Gruß Mathias

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              #7
              Zitat von MathiasM Beitrag anzeigen
              keine Ahnung wie ich dort registriert bin. Hatte bei der erst Anmeldung einen Brief per Post und eine E-Mail bekommen. In beidem Stand ein Code den ich eingeben musste.
              Dann hast du definitiv ein vollständiges Nutzerkonto, und wie schon anderweitig gesagt, würdest du sonst auch weder Einkommensteuererklärung oder EÜR sehen.

              Ohne dass ich mich näher mit Wiso auskenne, gehe ich aber davon aus, dass es damit problemlos möglich ist, gleichzeitig gewerbliche und nichtselbständige Einkünfte zu erklären.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Ohne dass ich mich näher mit Wiso auskenne, gehe ich aber davon aus, dass es damit problemlos möglich ist, gleichzeitig gewerbliche und nichtselbständige Einkünfte zu erklären.
                Davon gehe ich zwar auch aus, allerdings nach der letzten Erfahrung damit mache ich es doch lieber selber.

                LG Mathias

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                  #9
                  Natürlich geht das alles auch mit den Steuerprogrammen von WISO (Buhl Data), aber die kommerziellen Steuerprogramme sind durchaus anspruchsvoll,

                  was die Bedienung angeht. Da ist nicht alles immer selbsterklärend. Auch da muss man wissen, was man an Erklärungen benötigt.

                  Die Gewerbesteuererklärung müsste eigentlich nicht abgegeben werden, weil der Gewerbeertrag deutlich unter 24.500,00 € liegt, aber

                  ich habe auch schon gelesen, dass manche Finanzämter die auch von Kleinunternehmern verlangen. Andererseits verlangen in Bayern

                  viele Finanzämter von Kleinunternehmern noch nicht einmal die jährliche Umsatzsteuererklärung, obwohl die obligatorisch ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich arbeite in einem normalem Job auf Steuerklasse 1

                    Dann vergiss die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand nicht.

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                      #11
                      Guten Morgen,

                      Danke für die Info. Dann werde ich Anlage N und Versorgungsaufwand noch hinzufügen.
                      Kann ich die bei der Einkommensteuererklärung auswählen oder wähle ich die bei den Formularen aus?

                      Lieben Gruß Mathias

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                        #12
                        Das sind alles Anlagen zur Einkommensteuererklärung, die bei geöffneter Erklärung hinzugefügt werden können. Nur die EÜR ist was gesondertes.

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                          #13
                          Ok dankeschön

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                            #14
                            Hallo,

                            Habe gerade noch mal mit dem Finanzamt telefoniert. Die Anlagen sind richtig. Ausgenommen die Anlage Vorsorgeaufwand brauche ich nicht ausfüllen.
                            Danke für die vielen Hilfen. Falls noich einer Tipps hat lese ich sehr gerne.

                            Lieben Gruß Mathias

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von MathiasM Beitrag anzeigen
                              Ausgenommen die Anlage Vorsorgeaufwand brauche ich nicht ausfüllen.
                              Na dann. Du bezahlst halt anscheinend keine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, willst sie nicht absetzen, oder es lohnt sich nicht.

                              DEINE Entscheindung, uns ist es egal, was du abgibst.

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