Ich bin Freiberufler und arbeite zusätzlich in einem normalem Beruf.

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neue Beiträge
  • MathiasM
    Neuer Benutzer
    • 30.07.2023
    • 9

    #16
    Wollte halt nur auf Nummer sicher gehen. Daher habe ich beim Finanzamt angerufen und die sagten ich müsse es nicht ausfüllen.
    Also soll ich es doch besser ausfüllen?

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    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4268

      #17
      Zitat von MathiasM Beitrag anzeigen
      Also soll ich es doch besser ausfüllen?
      Wir kennen weder deinen Steuerfall noch leisten wir Steuerberatung.
      Die Anlage Vorsorgeaufwand dient, wie der Name sagt, dem Absetzen von Vorsorgeaufwendungen. Wenn du die absetzen willst, musst du sie ausfüllen, wenn du sie nicht absetzen willst, z.B. weil es sich nicht lohnt, dann nicht
      Zuletzt geändert von multi; 02.08.2023, 08:42.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #18
        Ich schlage vor, du orientierst dich an dem Vorschlag in meiner Signatur.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #19
          Wenn du uns nicht glaubst, hättest du auch gleich beim FA anrufen können.

          Kommentar

          • MathiasM
            Neuer Benutzer
            • 30.07.2023
            • 9

            #20
            Alles gut ich glaube euch schon.
            Werde es dann auf jeden Fall ausfüllen.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #21
              Die Basisbeiträge zur Krankenversicherung werden auf alle Fälle vom Finanzamt berücksichtigt, auch wenn die Anlage nicht mit ausgefüllt wird. Oft hat man damit schon den Höchstbetrag erreicht und weitere Versicherungsbeiträge wirken sich nicht mehr aus.
              Bei Elster ist es allerdings sinnvoll, auch diese Eintragungen vorzunehmen. Die Steuerberechnung stimmt ja sonst nicht. Und, mein Grundsatz, wenn man das schonmal eingetragen hat, dann kann man das auch mit ans Finanzamt übermitteln.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #22
                Die Basisbeiträge zur Krankenversicherung werden auf alle Fälle vom Finanzamt berücksichtigt, auch wenn die Anlage nicht mit ausgefüllt wird.
                Für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stimmt das, wenn aber Selbstständige z. B. Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichten,

                wird bis heute nichts elektronisch übermittelt, das gilt auch für Beiträge an Versorgungswerke. Man ist also gut beraten, die Anlage Vorsorgeaufwand

                auszufüllen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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