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Verlustvortrag aus Einkünften privater Veräußerungsgeschäfte

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    Verlustvortrag aus Einkünften privater Veräußerungsgeschäfte

    Hallo zusammen,

    ich habe für 2021 einen Veräußerungsverlust durch den Verkauf einer Immobilie erwirtschaftet. Dieser wurde mir nun in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung der verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer auf den 21.12.2001 bescheinigt.
    Wie kann ich diesen nun in meiner Einkommensteuer-Erklärung für 2022 geltend machen? Also wo genau trage ich das ein.
    Ich habe seit 2022 nur noch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.

    Vielen Dank für die Hilfe.
    Viele Grüße
    SundayMorningSidewald

    #2
    Wie kann ich diesen nun in meiner Einkommensteuer-Erklärung für 2022 geltend machen? Also wo genau trage ich das ein.
    Wenn du 2022 keine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hast, kannst du diese Verluste überhaupt nicht geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      um diese Verluste verrechnen zu können brauchst du entsprechende Gewinne. Das können z.B. sein:

      - Gewinne wiederum aus Immobilienverkäufen
      - Gewinne aus Währungen, auch Kryptowährungen
      - Gewinne aus Rohstoffen (Gold, Platin etc.)
      - Gewinne aus Gegenständen die nicht zum alltäglichen Gebrauch zählen (etwa Oldtimer oder Sammlungen)

      Bedenken musst du noch, dass die Spekulationsfrist von einem Jahr gilt (bei Immobilien 10 Jahre).
      Außerdem gibt es eine Freigrenze (bis zu 600 Euro sind steuerfrei)

      Mein Fazit: Wenn man nur ausnahmsweise einen solchen Verlust hatte, dann wird man den Verlustvortrag kaum nutzen können.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Und solange Du diesen Verlustvortrag hast, bist Du immer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet mit den entsprechenden Fristen (§ 56 Satz 2 EStDV), da der Verlust ja jährlich fortgeschrieben werden muss.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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