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Erhebliche Steuerlast durch Veräußerung zu wohnzwecken genutzter Immobilie

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    #16
    Zitat von dn123 Beitrag anzeigen
    So sehe ich es auch, Steuerfrei=keiner Erwähnung wert in der Einkommenssteuererklärung. Aber: alle Ratgeber und sogar das Finanzamt selbst nach telefonischer Nachfrage, raten dazu den Verkauf dort anzugeben. Ich möchte ja nur alles richtig machen und spätere Überraschungen vermeiden.
    Ich habe den Verkauf nun gesondert per Elster dem FA gemeldet und werde dann Anlage SO rausnehmen. Danke an alle.
    Den Aufwand hättest Du minimieren können. Im Hauptbogen gibt es eine Eintragungsmöglichkeit "ergänzende Angaben zur Steuererklärung", wo Du deine Info quasi in der Steuererklärung hättest unterbringen können.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      ... gibt es eine Eintragungsmöglichkeit "ergänzende Angaben zur Steuererklärung",
      Die gibt es natürlich, allerdings ist da nach dem Erläuterungstext möglicherweise doch etwas anderes gemeint.

      Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen,
      kreuzen Sie bitte dieses Feld an. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung
      abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Sehe ich nicht so, wenn man das wie folgt liest: "Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere ... Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen,
        kreuzen Sie bitte dieses Feld an. ..."
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #19
          Dieser Sachverhalt soll ja steuerlich gerade nicht berücksichtigt werden, weil für die Einkommensteuer nicht relevant,

          aber man kann da sicher auch anderer Meinung sein. Ein Eintrag dort führt jedenfalls zur manuellen Bearbeitung der Erklärung,

          so dass ich da zurückhaltend bin.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Ja, führt zur Aussteuerung, richtig. Aber bei der "sonstigen Nachricht" wird der Bearbeiter auch nichts anderes machen als den Fall aussteuern zu lassen, damit er das dann prüfen kann. Ist also für mich kein wirkliches Argument.
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #21
              ... als den Fall aussteuern zu lassen, damit er das dann prüfen kann.
              Was soll denn da geprüft werden, wenn der Sachverhalt richtigerweise nicht in der Steuererklärung erfasst wurde ?

              Dass kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, lässt sich anhand der Angaben in der Sonstigen Nachricht prüfen,

              wobei ich persönlich die ja auch nicht verfasst hätte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Falls es für den Bearbeiter nicht eindeutig ist mit der ausreichenden Selbstnutzung, wird es die Veranlagung verzögern, wenn es von dem Verkauf weiß. Da finde ich den proaktiven Ansatz jetzt nicht so abwegig. Ich gebe Dir allerdings recht, bei eindeutigen Fällen könnte man sich das auch sparen.
                Schönen Gruß

                Picard777

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