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Hat ein Notwegerecht Einfluss auf den eigenen grundsteuerwert?

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    Hat ein Notwegerecht Einfluss auf den eigenen grundsteuerwert?

    Hallo Gemeinde, wir besitzen ein Zweifamilienhaus BJ <1900, welches nur über ein Notwegerecht zu erreichen ist. Das wurde in ewigen Prozessen erreicht. Da wir z.B. nicht mal eine Baugenehmigung für nen Carport erhalten ( die Erreichbarkeit mittels Kfz ist 24/7 erlaubt), stelle ich mir die Frage, ob das Grundstück wesentlich weniger Wert, und damit einhergehend eine reduzierte Grundsteuer zu entrichten ist. Hat da jemand Erfahrung mit und im Idealfall eine Idee wir man den Einspruch formulieren könnte? VG Jü

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

    Unabhängig davon, dass es in einer Reihe von Bundesländern eigenständige Regelungen gibt, ist mir keine Vorschrift bekannt,

    nach der solche Besonderheiten bewertungserheblich sein könnten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Naja, es betrifft das schon. Ich kann das Notwegerecht ja nirgends eintragen. Woher sollen die Beamten des FA das denn sonst her wissen? Trotzdem Danke für die Rückmeldung. Dann such ich mal ein anderes Forum

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        #4
        Ich kann das Notwegerecht ja nirgends eintragen.
        Das stimmt so nicht. Man kann im Hauptvordruck Ergänzende Anmerkungen machen und zwar in allen Bundesländern.

        Ob das etwas bewirkt, ist ein anderes Thema.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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