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Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen notwendig?

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    Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen notwendig?

    Guten Tag,

    ich würde gerne wissen, ob und wie ich das Formular "Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen" in der Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen muss.

    Die Situation ist, dass ich seit Oktober 2022 hauptberuflich selbstständig bin als Gesellschafter in einer GbR.

    1) Muss ich unter: "Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen?" die Antwort "Nein" auswählen?

    2) Muss ich unter: "Es bestand 2022 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit "als Vorstandsmitglied /GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/in" auswählen?

    Vielen Dank schonmal

    Viele Grüße

    #2
    Das ist zwar jetzt wieder eine Frage zum Steuerrecht, aber wenn das sozialversicherungsrechtlich so ist, würde ich beide Fragen für die Zukunft bejahen,

    was bei der ersten zukünftig die Auswahl Nein bedeutet, allerdings erst ab 2023 !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die rasche Antwort!

      Du schreibst für die Zukunft bejahen, heißt das also, dass ich für meine Steuererklärung 2022 das Formular unausgefüllt lasse?

      Tut mir leid, dass ich so nachhake, wie man anhand der Fragen erkennt, will ich lieber auf Nummer sicher gehen, bevor ich etwas falsch verstehe.

      Kommentar


        #4
        Die Frage bezieht sich auf "irgendwann im Jahr". Wenn Du also bis zum 02.01.2022 sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer wärest und ab dem 03.01.2022 bis zum Jahresende selbständiger Kioskbesitzer, lautet die Antwort trotzdem noch "ja"
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          ... heißt das also, dass ich für meine Steuererklärung 2022 das Formular unausgefüllt lasse?
          Wenn du vor dem Schritt in die Selbstständigkeit als Arbeitnehmer tätig warst, wovon ich jetzt mal ausgegangen bin,

          hast du für einen Teil des Jahres 2022 deine Krankenversicherung noch nicht zu 100% allein bezahlt und warst auch rentenversicherungspflichtig.

          Die Fragen sind ja auf das Jahr bezogen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die Klarstellung!

            Viele Grüße
            Plinius

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              #7
              Die Frage bezieht sich auf "irgendwann im Jahr"
              Die Zeilenerläuterung ist zwar auf das Jahr bezogen, denn da steht:

              Es bestand 2022 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis / aus der Tätigkeit
              aber nach der amtlichen Anleitung hast du recht. Danach soll man das auch angeben, wenn das nur zeitweise so war.

              Bei der Krankenversicherung würde ich das im Hinblick auf § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht so sehen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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