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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.

    Ich begrüße alle, liebe Forumsteilnehmer!
    Ich fülle den Fragebogen aus (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen) und mit folgenden Fragen konfrontiert:

    1. Ich habe einen festen Job und ein Einkommen. Wie kann ich die Einkommensdaten korrekt eingeben: vor Steuern oder bereits mit Abzug? In welche Zeile 108 oder 110?

    2. In welcher Zeile wird der erwartete Nettogewinn eines Einzelunternehmens in 108 oder 109 angegeben?

    3. Muss ich irgendwo Steuern angeben, die von meinem Gehaltsscheck einbehalten werden?

    4. Was muss ich in den Ziffern 114 und 115 notieren?

    5. Von meinem Lohn wird die Kirchensteuer sowie die Versicherung einbehalten. Dies gilt für Sonderausgaben (114) oder Steuerabzugsbeträge (115)?

    Ich möchte sagen, dass Deutsch für mich eine zweite Sprache ist und mich für mögliche Fehler entschuldigen kann. Ich freue mich wirklich auf Ihre Hilfe, da ich seit fast einer Woche versuche, einen Fragebogen zu senden.

    Danke im Voraus!

    #2
    1. Zeile 108 ist für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Zeile 110 für nichtselbständige Einkünfte. Natürlich immer vor Abzug von Steuern. Einkünfte heißt Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben bzw. Einnahmen minus Werbungskosten.
    2. Es sind natürlich nur Bruttobeträge einzutragen. Der Nettobetrag ergibt sich ja erst nach dem Abzug der aus dem Bruttobetrag errechneten Steuer.
    3. Zeile 115.
    4. Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge.
    5. Steuerabzugsbeträge sind das nicht.

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      #3
      5. Steuerabzugsbeträge sind das nicht.
      Heißt: Die Kirchensteuer ist bei den Sonderausgaben dazuzurechnen, nur die Lohnsteuer gibt man bei den Steuerabzugsbeträgen an, siehe 3.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für Ihre Antwort!
        Ich möchte auch die folgenden Abzüge in meiner Berechnung verstehen: PV-Beitrag, AV-Beitrag, RV-Beitrag, KV-Beitrag , beziehen sich auf Sonderausgaben oder Steuerabzugsbetrage?

        Kommentar


          #5
          PV-Beitrag, AV-Beitrag, RV-Beitrag, KV-Beitrag , beziehen sich auf Sonderausgaben oder Steuerabzugsbetrage?
          Alles Sonderausgaben und keine Steuern, wobei der AV-Beitrag in der Regel steuerlich keine Auswirkungen hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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